Kontrollen in Speyer: Wohneinheiten im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution geprüft
Bei drei von vier Wohneinheiten wurden melderechtliche Verstöße festgestellt; zudem gab es Hinweise auf fehlende Voraussetzungen für Prostitutionsstätten und eine Ausschreibung wegen illegalen Aufenthalts.
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) und die Allgemeine Ordnungsbehörde der Stadt Speyer haben am 16. September 2026 vier Wohneinheiten im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution kontrolliert.
Bei drei der vier kontrollierten Wohneinheiten wurden Verstöße gegen melderechtliche Vorgaben festgestellt. In zwei Fällen wurden die Wohnungen daraufhin ordnungsbehördlich versiegelt, und die dazugehörigen Schlüssel wurden sichergestellt.
In den kontrollierten Wohnungen gingen Frauen der Prostitution nach, die dort nicht selbst wohnhaft waren. Deshalb wurde im Rahmen der Überprüfungen auch geprüft, ob es sich bei den Räumlichkeiten um Prostitutionsstätten handelt und ob die dafür geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer der Kontrollen ergab eine Personenüberprüfung zudem eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen illegalen Aufenthalts. Zur weiteren Klärung wurde die Polizei hinzugezogen.
Bei den übrigen angetroffenen Prostituierten konnten die erforderlichen Ausweisdokumente sowie die notwendigen Unterlagen zur Ausübung ihrer Tätigkeit vorgelegt werden. In diesen Fällen wurden keine entsprechenden Verstöße festgestellt.
Die Kontrollen dienten der Überprüfung der geltenden Vorgaben im Zusammenhang mit der Wohnungsprostitution, den genutzten Räumlichkeiten und den dort tätigen Personen.
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