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Kontrollen in Speyer: Wohneinheiten im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution geprüft
Kontrollen in Speyer
Der Kommunale Vollzugsdienst kontrollierte am 16. September 2026 vier Wohneinheiten.
Auch die Allgemeine Ordnungsbehörde der Stadt Speyer war beteiligt.
Die Kontrollen standen im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution.
Festgestellte Verstöße
Bei drei der vier kontrollierten Wohneinheiten stellten Behörden Verstöße fest.
Diese Verstöße betrafen melderechtliche Vorgaben.
In zwei Fällen versiegelten die Behörden die Wohnungen ordnungsbehördlich.
Die Behörden stellten bei diesen Fällen die Schlüssel sicher.
Prüfung der Räume und Voraussetzungen
In den kontrollierten Wohnungen gingen Frauen der Prostitution nach.
Die Frauen wohnten dort nicht selbst.
Deshalb prüften die Behörden, ob es Prostitutionsstätten sind.
Sie prüften außerdem, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzliche Prüfung bei einer Kontrolle
Bei einer Kontrolle ergab eine Personenüberprüfung eine Ausschreibung.
Die Ausschreibung kam von der Staatsanwaltschaft Schwerin.
Die Ausschreibung galt wegen illegalen Aufenthalts.
Die Behörden zogen zur weiteren Klärung die Polizei hinzu.
Ergebnisse bei den weiteren angetroffenen Personen
Bei den übrigen angetroffenen Prostituierten konnten die Frauen Dokumente vorlegen.
Die Frauen legten außerdem notwendige Unterlagen zur Tätigkeit vor.
Bei diesen Fällen stellten die Behörden keine Verstöße fest.
Ziel der Kontrollen
Die Kontrollen dienten der Überprüfung geltender Vorgaben zur Wohnungsprostitution.
Die Behörden überprüften dabei auch genutzte Räumlichkeiten.
Die Behörden prüften außerdem die dort tätigen Personen.