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Betreff: Medieninfo Stadt Speyer: Kontrolle der Wohnungsprostitution: Zwei Wohnungen versiegelt
Medieninformation der Stadt Speyer vom 18. September 2026
Kontrolle der Wohnungsprostitution: Zwei Wohnungen versiegelt
Am 16. September 2026 haben der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) und die Allgemeine Ordnungsbehörde der Stadt Speyer vier Wohneinheiten im Zusammenhang mit Wohnungsprostitution kontrolliert. Dabei wurden drei Verstöße gegen melderechtliche Vorgaben festgestellt. In zwei Fällen wurden die Wohnungen daraufhin ordnungsbehördlich versiegelt und die dazugehörigen Schlüssel sichergestellt.
In den kontrollierten Wohnungen gingen Frauen der Prostitution nach, die dort nicht selbst wohnhaft waren. Daher war im Rahmen der Kontrolle auch zu prüfen, ob es sich bei den Räumlichkeiten um Prostitutionsstätten handelt und ob die hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei drei der vier kontrollierten Wohneinheiten wurden Verstöße gegen die melderechtlichen Vorgaben festgestellt. In zwei Fällen führten diese Feststellungen zur ordnungsbehördlichen Versiegelung der Wohnungen.
Bei einer der Kontrollen ergab eine Personenüberprüfung zudem eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen illegalen Aufenthalts. Zur weiteren Klärung wurde die Polizei hinzugezogen.
Bei den übrigen angetroffenen Prostituierten konnten die erforderlichen Ausweisdokumente sowie die notwendigen Unterlagen zur Ausübung ihrer Tätigkeit vorgelegt werden. In diesen Fällen wurden keine entsprechenden Verstöße festgestellt.
Die Kontrollen dienten der Überprüfung der geltenden Vorgaben im Zusammenhang mit der Wohnungsprostitution, den genutzten Räumlichkeiten und den dort tätigen Personen.
Mit
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