Klagen zum kommunalen Finanzausgleich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
Pirmasens und der Landkreis Südwestpfalz rügen fehlende verfassungsrechtliche Grundlage und mögliche Vorlage
Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wird am Freitag, 25. September 2026, um 10 Uhr über zwei Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen das Land Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich verhandelt. Die Verfahren haben nach Angaben der Kläger grundsätzliche Bedeutung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Die Stadt Pirmasens hat gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes für die Jahre 2024 und 2025 Klage erhoben, der Landkreis Südwestpfalz gegen den Schlüsselzuweisungsbescheid für das Jahr 2024. Die Klagen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz stellvertretend für andere betroffene kreisfreie Städte und Landkreise, da die beiden Verbände selbst nicht klageberechtigt sind.
Nach Darstellung der Stadt und des Landkreises stehen die rheinland-pfälzischen Kommunen seit vielen Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Bereits 2012 und 2020 hatte sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz grundlegend mit dem kommunalen Finanzausgleich befasst und Regelungen zur Finanzausstattung der Kommunen beanstandet. Der Landesgesetzgeber wurde jeweils zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung verpflichtet.
Aus Sicht der Kläger hat auch die jüngste Reform des kommunalen Finanzausgleichs keine ausreichende Verbesserung gebracht. Beim Landkreis Südwestpfalz habe sich die Haushaltslage seit der Reform 2023 dramatisch verschlechtert. Seitdem müsse sich der Landkreis Jahr für Jahr mit Liquiditätskrediten in zweistelliger Millionenhöhe verschulden. Auch die Stadt Pirmasens und weitere Kommunen befänden sich in einer finanziellen Notlage, so die Mitteilung. Ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft sei nach Einschätzung der Stadt und des Kreises nicht möglich.
Der Termin in Neustadt ist zunächst die erste gerichtliche Instanz. Beide Kläger hoffen auf eine grundsätzliche Klärung der Frage, ob die derzeitige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Sollte das Verwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen haben, kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht oder an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Betracht.
Hintergrund
Die Auseinandersetzung um eine angemessene Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen reicht fast zwei Jahrzehnte zurück. Mit Urteil vom 14. Februar 2012 stellte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz fest, dass das Land den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung sichern muss. Diese müsse grundsätzlich nicht nur die Erfüllung der übertragenen Pflichtaufgaben, sondern auch die Wahrnehmung freiwilliger kommunaler Aufgaben ermöglichen. Wesentliche Teile des damaligen Landesfinanzausgleichsgesetzes wurden für mit der Landesverfassung unvereinbar erklärt.
Zum Jahr 2014 wurde der kommunale Finanzausgleich neu geregelt. Auch diese Reform führte erneut zu gerichtlichen Verfahren. Zu den Klägern gehörten damals die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern, die sich gegen die Höhe ihrer Zuweisungen für die Jahre 2014 und 2015 wandten. Das Verwaltungsgericht Neustadt setzte die Verfahren aus und legte die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Prüfung vor.
Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 erklärte der Verfassungsgerichtshof auch die damalige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Das Gericht machte dabei deutlich, dass bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs die Aufgaben- und Ausgabenbelastung der Kommunen sowie ihre Einnahmesituation ausreichend berücksichtigt werden müssen.
In der Folge wurde das System des kommunalen Finanzausgleichs erneut reformiert. Nach Auffassung der Stadt Pirmasens hat aber auch die Neuregelung keine nachhaltige Lösung der strukturellen Finanzprobleme gebracht. Parallel haben die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern sich 2019 auch mit einer Kommunalverfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dieses Verfahren findet sich auf der vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Liste der für das Jahr 2026 geplanten Entscheidungen.
Städtetag Rheinland-Pfalz und Landkreistag Rheinland-Pfalz unterstützen die Klage. Nach ihrer Darstellung steht im Mittelpunkt die Frage, ob die seit 2023 geltenden Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Mindestfinanzausstattung der Kommunen genügen.
Die Verbände verweisen zudem darauf, dass trotz der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, des Kommunalen Entschuldungsfonds, des Programms PEK-RP mit einem Entschuldungsvolumen von rund 3 Milliarden Euro in 2024 sowie des Sofortprogramms des Landes mit jeweils 300 Millionen Euro in 2025 und 2026 die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wachse. Nach einem Rekorddefizit in 2025 von 1,3 Milliarden Euro seien ungebremst wachsende Defizite und erneut steigende Liquiditätskredite die Folge.
Die Verbände fordern nachhaltige Strukturreformen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs. Der Finanzausgleich müsse dynamische Kostensteigerungen angemessen erfassen. Für die ungedeckten Kosten im Jugend- und Sozialbereich sei ein eigenständiges Finanzierungs- oder Kompensationssystem erforderlich.
„Die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz haben den Charakter einer Klage aufs Exempel. Sie betreffen zwar konkrete Schlüsselzuweisungsbescheide, zielen aber auf eine grundsätzliche gerichtliche Klärung der Frage, ob der kommunale Finanzausgleich den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Finanzausstattung genügt“, heißt es von Michael Bleidt, Geschäftsführender Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz, und Andreas Göbel, Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz.
Nach Darstellung des Städtetages und des Landkreistages sind Städte, Gemeinden und Landkreise die staatliche Ebene, die Menschen vor Ort unmittelbar erleben. Wenn Kommunen ihre laufenden Aufgaben dauerhaft nicht auskömmlich finanzieren können, gehe es nicht allein um Haushaltszahlen, sondern auch um ihre Fähigkeit, notwendige Angebote verlässlich zu sichern, in die Zukunft zu investieren und vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Mit der Verhandlung am 25. September 2026 setzt sich damit eine langjährige rechtliche Auseinandersetzung um die Frage fort, wie eine verfassungsgemäße und dauerhaft tragfähige Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz ausgestaltet sein muss.
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