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Klagen zum kommunalen Finanzausgleich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

Vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wird verhandelt.

Die Verhandlung findet am Freitag, 25. September 2026, um 10 Uhr statt.

Gegenstand sind zwei Klagen gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Die Stadt Pirmasens klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Der Landkreis Südwestpfalz klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Die Kläger sehen eine grundsätzliche Bedeutung für die Finanzausstattung.

Was die Stadt Pirmasens und der Landkreis klagen

Die Stadt Pirmasens klagt gegen Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes.

Die Bescheide betreffen die Jahre 2024 und 2025.

Der Landkreis Südwestpfalz klagt gegen den Schlüsselzuweisungsbescheid für 2024.

Die Kläger handeln in enger Abstimmung mit dem Städtetag Rheinland-Pfalz.

Die Kläger handeln in enger Abstimmung mit dem Landkreistag Rheinland-Pfalz.

Die beiden Verbände klagen selbst nicht, weil sie nicht klageberechtigt sind.

Finanzdruck und frühere Gerichtsentscheidungen

Die Stadt und der Landkreis berichten von erheblichem finanziellem Druck.

Die Kläger nennen diesen Druck seit vielen Jahren.

2012 befasste sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit dem Finanzausgleich.

2020 befasste sich der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erneut damit.

Der Verfassungsgerichtshof beanstandete Regelungen zur Finanzausstattung der Kommunen.

Der Landesgesetzgeber musste jeweils neu regeln.

Die Neuregelung sollte verfassungsgemäß sein.

Die Kläger sagen, die jüngste Reform habe keine ausreichende Verbesserung gebracht.

Beim Landkreis Südwestpfalz habe sich die Haushaltslage seit der Reform 2023 verschlechtert.

Der Landkreis müsse sich seitdem Jahr für Jahr verschulden.

Die Kläger nennen dafür Liquiditätskredite in zweistelliger Millionenhöhe.

Auch Stadt und weitere Kommunen befänden sich laut Mitteilung in Notlagen.

Die Stadt und der Kreis halten einen Haushaltsausgleich aus eigener Kraft für nicht möglich.

Welche Frage das Gericht klären soll

Die Kläger hoffen auf eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung.

Die Kläger fragen, ob der Finanzausgleich verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Das Verwaltungsgericht ist nach Angaben zunächst erste Instanz.

Bei Zweifeln kann das Gericht weitere Schritte anstoßen.

Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt dann in Betracht.

Eine Vorlage an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz kommt dann ebenfalls in Betracht.

Hintergrund zur bisherigen Rechtsprechung

Die Auseinandersetzung dauert laut Text fast zwei Jahrzehnte.

Das Urteil erging am 14. Februar 2012.

Der Verfassungsgerichtshof stellte damals eine Pflicht des Landes fest.

Das Land müsse den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sichern.

Die Finanzausstattung müsse Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben ermöglichen.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte Teile des Landesfinanzausgleichsgesetzes für unvereinbar.

Die Neuregelung folgte zum Jahr 2014.

Auch diese Reform führte erneut zu gerichtlichen Verfahren.

Damals klagten die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern.

Die Klagen richteten sich gegen die Zuweisungen für 2014 und 2015.

Das Verwaltungsgericht Neustadt setzte die Verfahren aus.

Das Verwaltungsgericht legte die Regelungen dem Verfassungsgerichtshof vor.

Das Urteil erging am 16. Dezember 2020.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte die damalige Ausgestaltung für wesentliche Teile verfassungswidrig.

Das Gericht betonte die Aufgaben- und Ausgabenbelastung der Kommunen.

Das Gericht betonte auch die Einnahmesituation der Kommunen.

In der Folge reformierte der Gesetzgeber den kommunalen Finanzausgleich erneut.

Die Stadt Pirmasens sagt, auch die Neuregelung löse strukturelle Probleme nicht nachhaltig.

Weitere Verfahren und Position der Verbände

Stadt Pirmasens und Landkreis Kaiserslautern wandten sich 2019 ans Bundesverfassungsgericht.

Sie reichten damals eine Kommunalverfassungsbeschwerde ein.

Das Bundesverfassungsgericht führt das Verfahren auf seiner Liste für 2026.

Städtetag Rheinland-Pfalz und Landkreistag Rheinland-Pfalz unterstützen die Klage.

Im Mittelpunkt stehe die Frage nach den Regelungen seit 2023.

Die Frage betreffe die angemessene Mindestfinanzausstattung der Kommunen.

Die Verbände nennen mehrere Entlastungsprogramme.

Sie nennen den Kommunalen Entschuldungsfonds.

Sie nennen das Programm PEK-RP mit einem Entschuldungsvolumen von rund 3 Milliarden Euro 2024.

Sie nennen das Sofortprogramm des Landes mit 300 Millionen Euro in 2025 und 2026.

Trotzdem würden Einnahmen und Ausgaben laut Verbänden auseinandergehen.

Die Verbände nennen 2025 ein Rekorddefizit von 1,3 Milliarden Euro.

Sie nennen ungebremst wachsende Defizite als Folge.

Sie nennen erneut steigende Liquiditätskredite als Folge.

Die Verbände fordern nachhaltige Strukturreformen beim kommunalen Finanzausgleich.

Der Finanzausgleich müsse Kostensteigerungen angemessen erfassen.

Für ungedeckte Kosten im Jugend- und Sozialbereich sei ein eigenes System nötig.

Dieses System müsse Finanzierung oder Kompensation regeln.

Zitate und Einordnung der Klagen

Michael Bleidt sprach über die Klagen.

Er ist Geschäftsführender Direktor des Städtetages Rheinland-Pfalz.

Andreas Göbel sprach über die Klagen.

Er ist Geschäftsführender Direktor des Landkreistages Rheinland-Pfalz.

Die Aussagen stammen laut Text vom Städtetag und Landkreistag.

Sie sagen, die Klagen hätten den Charakter einer Klage aufs Exempel.

Sie betreffen konkrete Schlüsselzuweisungsbescheide.

Sie zielen aber laut Aussage auf eine grundsätzliche Klärung.

Es gehe um die Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Finanzausgleichs.

Der Ausgleich soll nach ihrer Ansicht angemessene Ausstattung sichern.

Städtetag und Landkreistag sagen auch, Kommunen erleben Menschen vor Ort.

Sie sagen, dauerhafte Unterfinanzierung betreffe mehr als Zahlen.

Sie sagen, Kommunen müssten Angebote verlässlich sichern.

Sie sagen, Kommunen müssten auch investieren können.

Sie sagen, Kommunen müssten Gestaltungsspielräume behalten.

Fortsetzung der langjährigen Auseinandersetzung

Die Verhandlung am 25. September 2026 soll die Frage weiter klären.

Es geht um eine verfassungsgemäße und dauerhaft tragfähige Finanzausstattung.

Die Finanza