Ludwigshafen plant neue Feuerwache im Westen des Stadtgebiets
Brandschutzbedarfsplan soll im Herbst 2026 beraten und dem Stadtrat zur Zustimmung vorgelegt werden
Die Stadt Ludwigshafen will ihren Brand- und Katastrophenschutz neu aufstellen. Grundlage dafür ist ein Brandschutzbedarfsplan, der nach Angaben der Verwaltung die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr abbildet und erstmals landesweit von Kommunen wie Ludwigshafen aufgestellt und fortgeschrieben werden muss.
Nach Einschätzung der Stadt benötigt die Ludwigshafener Feuerwehr mehr Platz und mehr Personal, um die rechtlich verbindlichen Standards auch künftig zuverlässig erfüllen zu können. Die vorhandenen Liegenschaften böten unter anderem zu wenig Entwicklungsfläche. Deshalb will die Verwaltung den städtischen Gremien ihre Absicht vorlegen, im Westen des Stadtgebiets eine neue, leistungsfähige Feuerwache als Ersatz für die heutige Feuerwache 3 in Oggersheim zu bauen.
Informationen für Presse und Öffentlichkeit
Über die Hintergründe und die vorangegangenen Überlegungen informieren Oberbürgermeister Prof. Dr. Klaus Blettner und Jan Deubel, Leiter der Gefahrenabwehr bei der Ludwigshafener Berufsfeuerwehr, am Montag, 14. September 2026, um 10 Uhr bei einem Pressegespräch in der Hauptfeuerwache, Kaiserwörthdamm 1.
Am Dienstag, 15. September 2026, ab 18 Uhr lädt die Stadtverwaltung zudem zu einer Bürgerversammlung in das Gemeinschaftshaus Ruchheim, Schlossstraße 1a, ein. Dort werden die Überlegungen und Standortanalysen zum Projekt vorgestellt. Prof. Dr. Klaus Blettner und Jan Deubel stehen dabei für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Beratung in den städtischen Gremien
Der Brandschutzbedarfsplan wird erstmals am Montag, 14. September 2026, im Hauptausschuss der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Verwaltung will den Hauptausschuss bitten, den Bedarfsplan für den Brandschutz der Stadt Ludwigshafen zu bestätigen und dem Stadtrat zu empfehlen, in seiner Sitzung am 21. September 2026 zuzustimmen. Damit soll die Umsetzung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes beginnen.
Der Brandschutzbedarfsplan legt nach Angaben der Stadt fest, wie viele Einsatzkräfte in welchen Funktionen und innerhalb welcher Fristen an der Einsatzstelle wirksame Hilfe einleiten sollen und in welchem Anteil der relevanten Fälle diese Kriterien eingehalten werden sollen, um den Schutz der städtischen Bevölkerung sicherzustellen.
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