Abfallkontrolle entdeckt nicht angemeldeten Gewerbebetrieb in Ludwigshafen
Bei einer Kontrolle zur Pfandpflicht im Stadtteil Mitte ist der Abfallvollzugsdienst auf einen nicht angemeldeten Gewerbebetrieb gestoßen. Nach Angaben der Stadtverwaltung konnte vor Ort keine verantwortliche Person ermittelt werden. Eine nachweisbare Gewerbeanmeldung lag ebenfalls nicht vor. Der Bereich Öffentliche Ordnung wurde hinzugezogen, das Geschäft vorläufig geschlossen.
Der Abfallvollzugsdienst will weiter nach der verantwortlichen Person suchen und anschließend ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Pfanderhebungspflicht einleiten. Je nach Menge der pfandfrei angebotenen Getränkeverpackungen und Einzelfall kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro festgesetzt werden.
Pfandpflicht gilt auch für importierte Einweggetränke
Für mit Getränken befüllte Einwegverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis drei Litern, etwa PET-Flaschen und Dosen, ist ein Pfand von 25 Cent einschließlich Umsatzsteuer zu erheben. Die Pfandpflicht gilt laut Stadtverwaltung auch für importierte Einweggetränke. Das Pfand muss auf allen Handelsstufen erhoben werden – vom Abfüller oder Importeur bis zum Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher.
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