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Betreff: Sitzung des Werkausschusses Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, Sitzung des Ortsbeirates Oggersheim, Abfallvollzugsdienst ermittelt mehrere verantwortliche Personen für illegale Abfallablagerungen – Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich, Kontrolle des Abfallvollzugsdienstes deckt nicht angemeldeten Gewerbebetrieb auf, Aktionen rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Kindern setzen Zeichen in Ludwigshafen, Ortsvorsteherinbüro geschlossen
Ludwigshafen, den 30. Oktober 2026
Kontrolle des Abfallvollzugsdienstes deckt nicht angemeldeten Gewerbebetrieb auf
Bei Pfandpflichtkontrollen im Stadtteil Mitte ist der Abfallvollzugsdienst auf einen nicht angemeldeten Gewerbebetrieb gestoßen. Da im Stadtgebiet Ludwigshafen häufig importierte Getränke pfandfrei verkauft und dann häufig achtlos weggeworfen werden, wird durch den Abfallvollzugsdienst aktiv dagegen vorgegangen und entsprechende Kontrollen durchgeführt. Als bei einem Gewerbebetrieb in der Innenstadt eine solche Kontrolle erfolgte, stellte sich heraus, dass keine verantwortliche Person für den Betrieb vor Ort oder ermittelbar war. Es hielt sich zwar eine Person dort auf, diese konnte jedoch keine Angaben zur verantwortlichen Person oder zum Gewerbetreibenden machen. Eine nachweisbare Gewerbeanmeldung konnte nicht vorgelegt werden. Der Abfallvollzugsdienst zog den Bereich Öffentliche Ordnung hinzu und das Geschäft wurde vorläufig geschlossen.
Der Abfallvollzugsdienst wird bezüglich der verantwortlichen Person weiter recherchieren und dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die Pfanderhebungspflicht einleiten. Je nach pfandfrei angebotener Menge von Getränkeverpackungen und je nach Einzelfall kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100.000 Euro festgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung weist auf die geltenden Bestimmungen hin: Auf mit Getränken befüllte Einwegverpackungen (zum Beispiel Polyethylenterephthalat-Flaschen, sogenannte PET-Flaschen,
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Dosen) mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter ist ein Pfand zu erheben (25 Cent inklusive Umsatzsteuer). Importierte Einweg-Getränkeverpackungen unterli