Flächentausch zwischen Koblenz und Winningen für die Weinlage Röttgen
Vertraglich besiegelt: Teil von Koblenz-Güls nach Winningen, im Gegenzug eine gleich große Fläche in Koblenz – Genehmigung durch die ADD Trier noch ausstehend
Zwischen der Stadt Koblenz und der Weinbaugemeinde Winningen ist der Flächentausch zur Anpassung der Gebietsgrenzen besiegelt worden. Den Gebietsänderungsvertrag unterzeichneten Oberbürgermeister David Langner und Ortsbürgermeister Achim Reick bei einem Treffen oberhalb der Weinlage Winninger Röttgen. Für den Landkreis Mayen-Koblenz und die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel setzten Landrat Marko Boos und Bürgermeisterin Kathrin Laymann ihre Unterschriften.
Hintergrund des Tauschs
Von der Änderung betroffen ist ein Teil der Weinlage Röttgen, der bisher zu Koblenz-Güls gehört und nun zur Gemeinde Winningen wechselt. Im Gegenzug wird eine gleich große landwirtschaftliche Fläche auf Winninger Gebiet nahe dem Koblenzer Stadtteil Güls-Bisholder in das Koblenzer Stadtgebiet eingegliedert.
Auslöser ist eine Änderung im Weinbezeichnungsrecht. Ab dem Weinjahrgang 2026 muss danach 85 Prozent der Trauben einer Einzellage aus der angegebenen Lage und der zugehörigen Gemeinde stammen. Da die Rebflächen der Lage Röttgen mit rund 5,5 Hektar auf Koblenzer Gebiet liegen, war eine Anpassung der Gemeindezugehörigkeit nach Angaben der Beteiligten notwendig.
Die Weine aus der Lage werden bislang unter dem Namen „Winninger Röttgen“ vermarktet. Diese Bezeichnung wollen sowohl die Winninger als auch die Gülser Winzer beibehalten. Nach Angaben aus der Mitteilung erzielen Weine aus der Lage überdurchschnittliche Preise und genießen ein hohes Renommee.
Verfahren und weitere Schritte
Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbands Mosel, hatte Oberbürgermeister David Langner bereits vor Monaten auf die Problematik hingewiesen und den Flächentausch angeregt. Die Koordination des Verwaltungsprozesses übernahm das Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement der Stadt Koblenz.
Im Frühjahr 2026 stimmten die politischen Gremien, der Koblenzer Stadtrat und der Winninger Gemeinderat, dem Vorhaben zu. Weil sich durch den Tausch auch die Verbandsgemeindegrenze und die Kreisgrenze zur Stadt Koblenz verändern, mussten außerdem der Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel und der Kreistag Mayen-Koblenz zustimmen. Nach der Abstimmung zwischen den Verwaltungen entstand der Gebietsänderungsvertrag, der ebenfalls von den Gremien beschlossen wurde.
Rechtliche Grundlage ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung. Eigentumsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben unberührt. Getauscht werden lediglich Gemeindegrenzen und Wege, die im Eigentum der Stadt Koblenz und der Gemeinde Winningen stehen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier muss den Tausch noch genehmigen. Dafür ist ein Nachweis des Gemeinwohls erforderlich. Als zentrales Argument nennt die Mitteilung die Bedeutung der Weinlage Winninger Röttgen. Ohne den Tausch drohten Wertverluste, ein Rückgang der Weinbergsflächen und der Verlust der Weinkulturlandschaft.
Abgeschlossen ist das Verfahren nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz. Danach werden Liegenschaftskataster und Grundbuch an die neue Zuordnung angepasst. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke entstehen dafür keine Kosten. Auch für die beteiligten Gemeinden Winningen und Koblenz ist der Tausch der eigenen Grundstücke wertneutral.
Die beteiligten Winzer zeigten sich erleichtert, dass der Flächentausch bis zur Traubenlese 2026 abgeschlossen sein wird. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Winzer ihre Weine weiterhin unter dem Namen „Winninger Röttgen“ vermarkten können.
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