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Flächentausch zwischen Koblenz und Winningen für die Weinlage Röttgen
Zwischen der Stadt Koblenz und der Gemeinde Winningen wurde ein Flächentausch beschlossen.
Der Tausch dient der Anpassung der Gebietsgrenzen.
Die Beteiligten machten den Flächentausch bei einem Treffen fest.
Dieses Treffen fand oberhalb der Weinlage Winninger Röttgen statt.
Wer hat den Gebietsänderungsvertrag unterschrieben
Oberbürgermeister David Langner unterzeichnete den Gebietsänderungsvertrag.
Ortsbürgermeister Achim Reick unterzeichnete den Gebietsänderungsvertrag.
Landrat Marko Boos unterschrieb für den Landkreis Mayen-Koblenz.
Bürgermeisterin Kathrin Laymann unterschrieb für die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel.
Was wird getauscht
Ein Teil der Weinlage Röttgen gehört bisher zu Koblenz-Güls.
Der Teil der Weinlage Röttgen wechselt nun zur Gemeinde Winningen.
Im Gegenzug erhält Koblenz eine gleich große landwirtschaftliche Fläche.
Die neue Fläche liegt auf Winninger Gebiet nahe dem Stadtteil Güls-Bisholder.
Die Beteiligten nennen als Auslöser eine Änderung im Weinbezeichnungsrecht.
Welche Regel ändert sich ab 2026
Ab dem Weinjahrgang 2026 müssen 85 Prozent der Trauben einer Einzellage passen.
Die Trauben müssen aus der angegebenen Lage stammen.
Die Trauben müssen auch aus der zugehörigen Gemeinde stammen.
Die Rebflächen der Lage Röttgen liegen nach Angaben der Beteiligten bei rund 5,5 Hektar.
Die Rebflächen liegen nach Angaben der Beteiligten bei rund 5,5 Hektar in Koblenz.
Darum sei eine Anpassung der Gemeindezugehörigkeit nötig gewesen.
Welche Vermarktung soll bleiben
Weine aus der Lage Röttgen werden bislang als „Winninger Röttgen“ vermarktet.
Winningen will die Bezeichnung „Winninger Röttgen“ beibehalten.
Auch die Gülser Winzer wollen die Bezeichnung „Winninger Röttgen“ beibehalten.
Nach Angaben aus der Mitteilung erzielen die Weine überdurchschnittliche Preise.
Nach Angaben aus der Mitteilung genießen die Weine ein hohes Renommee.
Wer hatte den Tausch angeregt
Walter Clüsserath, Präsident des Weinbauverbands Mosel, hatte die Problematik angesprochen.
Er hatte die Problematik bereits vor Monaten gegenüber Oberbürgermeister David Langner benannt.
Er hatte den Flächentausch angeregt.
Das Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement der Stadt Koblenz koordinierte den Verwaltungsprozess.
Wie lief das Verfahren ab
Im Frühjahr 2026 stimmten politische Gremien dem Vorhaben zu.
Der Koblenzer Stadtrat stimmte dem Vorhaben zu.
Der Winninger Gemeinderat stimmte dem Vorhaben zu.
Weil sich auch Grenzen ändern, brauchten weitere Gremien eine Zustimmung.
Der Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel stimmte dem Tausch zu.
Der Kreistag Mayen-Koblenz stimmte dem Tausch zu.
Nach der Abstimmung zwischen den Verwaltungen entstand der Gebietsänderungsvertrag.
Auch die Gremien beschlossen den Gebietsänderungsvertrag.
Welche rechtliche Grundlage gilt
Rechtliche Grundlage ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung.
Eigentumsrechte von Bürgerinnen und Bürgern bleiben unberührt.
Getauscht werden nur Gemeindegrenzen und Wege.
Die Wege stehen im Eigentum der Stadt Koblenz und der Gemeinde Winningen.
Was kommt noch und was ist die Auflage
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier muss den Tausch noch genehmigen.
Für die Genehmigung braucht die Behörde einen Nachweis des Gemeinwohls.
Die Mitteilung nennt die Bedeutung der Weinlage Winningen Röttgen als zentrales Argument.
Ohne den Tausch drohten Wertverluste.
Ohne den Tausch drohte ein Rückgang der Weinbergsflächen.
Ohne den Tausch drohte der Verlust der Weinkulturlandschaft.
Wann ist das Verfahren abgeschlossen
Das Verfahren ist nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz abgeschlossen.
Danach passen Behörden Liegenschaftskataster und Grundbuch an.
Die neue Zuordnung gilt dann auch im Grundbuch.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke entstehen keine Kosten.
Auch für die Gemeinden Winningen und Koblenz ist der Tausch wertneutral.
Warum hoffen die Winzer
Die beteiligten Winzer zeigten sich erleichtert.
Sie erwarten, dass der Flächentausch bis zur Traubenlese 2026 abgeschlossen ist.
So sollen alle Winzer ihre Weine weiter als „Winninger Röttgen“ vermarkten können.