Verkehrs- und Parkumstellungen zur Kirmes in Bad Neuenahr
Sperrungen und Umleitungen vom 28. September bis 7. Oktober wegen Schaustellergeschäften im Bereich Haupt- und Rathausstraße sowie auf Parkflächen
Während der Kirmes in Bad Neuenahr kommt es im Bereich der Haupt- und Rathausstraße sowie auf mehreren Parkflächen zu Verkehrsbeschränkungen und Umleitungen. Nach Angaben der Stadtverwaltung werden dort Schaustellergeschäfte aufgebaut; zudem stehen auf dem Postparkplatz das Zelt der Freiwilligen Feuerwehr sowie weitere Flächen für die Veranstaltung zur Verfügung.
Vollsperrungen ab 28. September
Voll gesperrt werden die Rathausstraße ab der Kölner Straße, die Hauptstraße ab Höhe der Jesuitenstraße, der Parkplatz City-Ost sowie im weiteren Verlauf die Hauptstraße bis zum Kreisel am Platz von Brasschaat. Die Sperrung gilt von Montag, 28. September, bis einschließlich Mittwoch, 7. Oktober. Ab Montag, 28. September, ist in diesen Bereichen auch das Parken nicht mehr möglich.
Auch der Parkplatz am Apollinarisstadion steht ab Montag, 28. September, nicht mehr zum Parken zur Verfügung. Er wird wie in jedem Jahr für die Wohnwagen der Schausteller freigehalten. Auf dem Postparkplatz ist das Parken ab Donnerstag, 1. Oktober, nicht mehr möglich.
Umleitungen und Parkmöglichkeiten
Richtung Westen wird der Verkehr über die Heerstraße und die Kölner Straße zur Rathausstraße umgeleitet. Während der Aufbauphase kann das Zentrum Parkhaus Moses über die Seiteneinfahrt in der Bergstraße genutzt werden; erreichbar ist diese über die Heerstraße.
Für Kirmesbesucher stehen nach Angaben der Stadtverwaltung unter anderem das Zentrum Parkhaus Moses, das City-Parkhaus Landgrafenstraße und das Parkdeck City-Nord in der Rathausstraße zur Verfügung. Das Parkdeck City-Nord ist die Tiefgarage, nicht der LIDL-Parkplatz. Die Stadt bittet die Gäste, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.
Hinweis auf Rettungswege
In den angrenzenden Straßen rund um das Kirmesgelände darf nicht geparkt werden. Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass nur so die notwendigen Rettungswege freigehalten werden. Wer verbotswidrig parkt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird.
Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist gemäß der Haus- und Platzordnung verboten.
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