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Verkehrs- und Parkumstellungen zur Kirmes in Bad Neuenahr
Während der Kirmes in Bad Neuenahr gibt es Verkehrsbeschränkungen.
Die Bereiche liegen in der Haupt- und Rathausstraße.
Die Beschränkungen betreffen auch mehrere Parkflächen.
Die Stadtverwaltung nennt als Grund den Aufbau von Schaustellergeschäften.
Auf dem Postparkplatz steht das Zelt der Freiwilligen Feuerwehr.
Außerdem stellt die Stadt weitere Flächen für die Veranstaltung bereit.
Vollsperrungen ab 28. September
Die Rathausstraße wird ab der Kölner Straße voll gesperrt.
Die Hauptstraße wird ab der Höhe der Jesuitenstraße voll gesperrt.
Der Parkplatz City-Ost wird voll gesperrt.
Die Hauptstraße wird im weiteren Verlauf voll gesperrt.
Das ist bis zum Kreisel am Platz von Brasschaat.
Die Sperrungen gelten ab Montag, 28. September.
Sie gelten bis einschließlich Mittwoch, 7. Oktober.
- Beginn der Sperrung: Montag, 28. September
- Ende der Sperrung: einschließlich Mittwoch, 7. Oktober
Parken ist in mehreren Bereichen nicht mehr möglich
Ab Montag, 28. September, ist das Parken verboten.
Das gilt in den Sperrbereichen.
Der Parkplatz am Apollinarisstadion steht nicht mehr zum Parken bereit.
Das gilt ab Montag, 28. September.
Die Stadt hält den Parkplatz für Wohnwagen der Schausteller frei.
Auf dem Postparkplatz ist das Parken ab Donnerstag, 1. Oktober, verboten.
Umleitung und Parkmöglichkeiten Richtung Westen
Die Stadt leitet den Verkehr Richtung Westen über die Heerstraße um.
Die Umleitung führt auch über die Kölner Straße.
So kommt man zur Rathausstraße.
In der Aufbauphase kann das Zentrum Parkhaus Moses genutzt werden.
Das Parkhaus nutzt dafür die Seiteneinfahrt in der Bergstraße.
Diese Seiteneinfahrt ist über die Heerstraße erreichbar.
Laut Stadtverwaltung stehen mehrere Parkmöglichkeiten bereit.
Dazu gehört das Zentrum Parkhaus Moses.
Dazu gehört das City-Parkhaus Landgrafenstraße.
Dazu gehört das Parkdeck City-Nord in der Rathausstraße.
Das Parkdeck City-Nord ist eine Tiefgarage.
Es ist nicht der Lidl-Parkplatz.
Die Stadt bittet die Gäste, diese Parkmöglichkeiten zu nutzen.
Hinweis zu Rettungswegen und Verbote
In den angrenzenden Straßen rund um das Kirmesgelände darf nicht geparkt werden.
Die Stadtverwaltung nennt als Ziel das Freihalten der Rettungswege.
Wer verbotswidrig parkt, muss mit kostenpflichtigem Abschleppen rechnen.
Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist gemäß der Haus- und Platzordnung verboten.