Landkreis Mainz-Bingen informiert über Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
Landrat Thomas Barth verweist auf die Abrufbarkeit der Mitteilungen und Zuständigkeiten bei Zäunen
Landkreis beantwortet Fragen zur Afrikanischen Schweinepest
Der Kreis Mainz-Bingen hat nach eigenen Angaben Fragenkataloge zur Afrikanischen Schweinepest beantwortet und informiert dazu auch über seine Homepage. Nach Darstellung von Landrat Thomas Barth ist die Sachlage zur Rückstufung der Sperrzone klar: Zwischen Mainz-Laubenheim, Oppenheim und Guntersblum dürften bis zum Herbst keine mit der Afrikanischen Schweinepest infizierten Wildschweine oder Kadaver mehr gefunden werden, damit ein Antrag auf Rückstufung von Sperrzone 2 auf 1 eine Chance hat.
Eine solche Rückstufung habe es bereits im Frühjahr für den Raum zwischen Bingen und Mainz gegeben. Sollte es zu einem positiven Bescheid kommen, wären nach Angaben des Landkreises auch für die Region zwischen Nackenheim und Guntersblum Erleichterungen verbunden.
Hinweis auf bereits erteilte Auskünfte
Landrat Barth verwies darauf, dass diese Sachlage mehrfach kommuniziert worden sei. Nach seinen Angaben hatten unter anderem Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker und der Beigeordnete Erwin Malkmus das Thema in einer Stadtratssitzung erläutert. Zudem habe das Veterinäramt des Landkreises vor der jüngsten Bürgerversammlung in Oppenheim zu diesem und weiteren Themen einen langen Fragenkatalog der Stadt beantwortet.
Die Antworten seien zusammengefasst auch auf der stets aktuellen ASP-Sonderseite auf der Homepage des Landkreises abrufbar. Außerdem habe der Landkreis Fragen sowohl der Stadt als auch einer Bürgerin beantwortet, die ebenfalls einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht habe.
Verweise auf weiterführende Informationen
Nach Angaben des Landkreises wurden in den Antworten auch Links zu relevanten Internetseiten des Landes, des Friedrich-Loeffler-Instituts und verschiedener hessischer Landkreise eingefügt. Darüber können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die wissenschaftlichen Grundlagen sowie die Lage in den Nachbarkreisen informieren.
Zuständigkeit für die Zäune liegt beim Land
Bezüglich der Zäune verweist der Landrat erneut auf die Zuständigkeit des Landes. Dieses baue und finanziere die Zäune, weshalb abschließende Auskünfte dazu nur von dort beantwortet werden könnten. Zugleich gebe es umfangreiche Abstimmungen mit verschiedenen Behörden.
In einer Pressemitteilung vom Juni hieß es dazu, dass die Zäune, die das Land Rheinland-Pfalz nach und nach in feste Zäune umwandelt, nach Einschätzung der Experten ein wesentlicher und entscheidender Faktor dafür seien, dass der Landkreis Mainz-Bingen bei der Seuchenbekämpfung sehr gut dastehe und die Rückstufung Realität werden könnte. Die beabsichtigte Zauntrasse sei im Auftrag des Ministeriums zunächst durch ein Ingenieurbüro auf Machbarkeit, Naturschutz- und Umweltverträglichkeit geprüft und anschließend mit der oberen Naturschutzbehörde sowie dem Wasser- und Schifffahrtsamt planerisch abgestimmt worden.
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