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Landkreis Mainz-Bingen informiert über Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
Der Landkreis Mainz-Bingen hat Fragen zur Afrikanischen Schweinepest beantwortet.
Der Landkreis nennt das in Berichten und auf seiner Homepage.
Rückstufung der Sperrzone
Landrat Thomas Barth sagte, die Sachlage zur Rückstufung sei klar.
Zwischen Mainz-Laubenheim, Oppenheim und Guntersblum sollten bis zum Herbst keine infizierten Wildschweine gefunden werden.
Auch zwischen diesen Orten sollten bis zum Herbst keine Kadaver gefunden werden.
Die Kadaver sollten mit Afrikanischer Schweinepest infiziert sein.
Damit könne ein Antrag auf Rückstufung von Sperrzone 2 auf Sperrzone 1 eine Chance haben.
Im Frühjahr habe es eine Rückstufung für den Raum zwischen Bingen und Mainz gegeben.
Erleichterungen bei einem positiven Bescheid
Der Landkreis sagte, ein positiver Bescheid bringe weitere Erleichterungen.
Die Erleichterungen beträfen dann die Region zwischen Nackenheim und Guntersblum.
Hinweise auf frühere Auskünfte
Landrat Thomas Barth verwies auf eine wiederholte Kommunikation dieser Sachlage.
Er sagte, Veterinäramtsleiter Dr.
Markus Wacker habe das erläutert.
Das geschah in einer Stadtratssitzung.
Er sagte, der Beigeordnete Erwin Malkmus habe das ebenfalls erläutert.
Der Landkreis habe nach seinen Angaben vor der jüngsten Bürgerversammlung in Oppenheim geliefert.
Das Veterinäramt habe dafür einen langen Fragenkatalog beantwortet.
Der Fragenkatalog habe auch andere Themen neben der Afrikanischen Schweinepest enthalten.
Die Antworten seien auf der ASP-Sonderseite abrufbar.
Die Abkürzung ASP steht für Afrikanische Schweinepest.
Die Seite sei auf der Homepage des Landkreises stets aktuell.
Der Landkreis habe auch Fragen der Stadt beantwortet.
Der Landkreis habe außerdem Fragen einer Bürgerin beantwortet.
Die Bürgerin habe dafür ebenfalls einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht.
Links in den Antworten
Der Landkreis sagte, er habe in den Antworten Links eingefügt.
Die Links führten zu relevanten Internetseiten des Landes.
Die Links führten auch zum Friedrich-Loeffler-Institut.
Außerdem verwies der Landkreis auf verschiedene hessische Landkreise.
Über diese Hinweise könnten sich Bürgerinnen und Bürger informieren.
Die Informationen bezögen sich auf wissenschaftliche Grundlagen.
Die Informationen bezögen sich auch auf die Lage in Nachbarkreisen.
Zuständigkeit für die Zäune
Landrat Thomas Barth sagte erneut, das Land sei für Zäune zuständig.
Das Land baue und finanziere die Zäune.
Darum könne nur das Land abschließende Auskünfte zu Zäunen geben.
Der Landrat sagte auch, es gebe Abstimmungen mit mehreren Behörden.
In einer Pressemitteilung vom Juni habe es weitere Angaben gegeben.
In der Mitteilung stand, Experten sähen die Zäune als wichtigen Faktor.
Die Experten bezögen sich auf die Seuchenbekämpfung.
Der Landkreis Mainz-Bingen stehe nach Einschätzung der Experten sehr gut da.
Damit könne eine Rückstufung nach Ansicht der Experten Realität werden.
Das Land Rheinland-Pfalz wandle Zäune nach und nach in feste Zäune um.
Prüfung und Abstimmung der Zauntrasse
Das Ministerium habe die beabsichtigte Zauntrasse zuerst prüfen lassen.
Das Ministerium habe die Zauntrasse zunächst an ein Ingenieurbüro gegeben.
Das Ingenieurbüro habe die Machbarkeit geprüft.
Das Ingenieurbüro habe auch Naturschutz geprüft.
Das Ingenieurbüro habe auch Umweltverträglichkeit geprüft.
Danach habe es eine planerische Abstimmung gegeben.
Die Abstimmung habe mit der oberen Naturschutzbehörde stattgefunden.
Die Abstimmung habe auch mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt stattgefunden.