Landau plant Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungspflicht
Die Stadt informiert im September in drei Veranstaltungen über Ausbau und Betrieb der Fernwärme; Beratung ab 29. September 2026, Entscheidung im Stadtrat am 3. November
Die Stadt Landau und die EnergieSüdwest AG wollen den Ausbau der Fernwärme weiter vorantreiben. Ziel ist nach Angaben der Stadt eine langfristig sichere, stabile und klimaneutrale Wärmeversorgung. Dafür soll die Stadt künftig eine stärkere Rolle beim Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes übernehmen.
Ein zentraler Schritt ist die geplante Fernwärmesatzung mit einer Anschluss- und Benutzungspflicht in bereits erschlossenen beziehungsweise unmittelbar für den Ausbau vorgesehenen Gebieten. Bevor der Gremienlauf Ende September beginnt, will die Stadt Bürgerinnen und Bürger in drei Informationsveranstaltungen über die geplanten Regelungen und deren Folgen für Gebäude informieren.
Politischer Zeitplan
Der Gremienlauf startet am 29. September 2026 mit der Beratung im gemeinsamen Umwelt- und Bauausschuss. Anschließend ist die Beratung im Hauptausschuss für den 20. Oktober vorgesehen. Die abschließende Entscheidung soll voraussichtlich am 3. November im Stadtrat fallen.
Drei Bürgerversammlungen im September
Die Stadt lädt Eigentümerinnen und Eigentümer in den betroffenen Gebieten im September zu drei Veranstaltungen ein. Sie finden jeweils von 19 bis etwa 21 Uhr statt:
- Mittwoch, 9. September – Montessori-Schule
- Donnerstag, 17. September – Stadtbücherei
- Mittwoch, 23. September – Maria-Ward-Schule
Im Mittelpunkt stehen die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht sowie die Frage, was sie für die betroffenen Gebäude bedeutet. Die Stadt will die vorgesehenen Regelungen erläutern. Die EnergieSüdwest informiert über die technische Umsetzung eines Fernwärmeanschlusses, über Kosten, Fördermöglichkeiten und die weitere Ausbauplanung. Außerdem stellt die Sparkasse ihr Darlehensprogramm für Fernwärme vor.
Ausbau mit Geothermie
Grundlage für den weiteren Ausbau ist der vom Stadtrat im Dezember 2024 beschlossene kommunale Wärmeplan. Danach soll bis 2045 der überwiegende Teil der Kernstadt mit geothermischer Fernwärme versorgt werden. Dafür sollen das bestehende Fernwärmenetz und die bereits vorhandenen Inselnetze schrittweise miteinander verbunden und ausgebaut werden.
Die Fernwärme soll dabei aus verschiedenen geothermischen Quellen kommen. Neben dem bestehenden Geothermiewerk in der Eutzinger Straße soll künftig auch die Geothermie im Umfeld der Lithiumextraktionsanlage im Gewerbegebiet D12 genutzt werden. Eine dort geplante Heizzentrale soll die gewonnene Wärme in das Fernwärmenetz einspeisen.
Der Ausbau des Fernwärmenetzes und die Versorgung mit Fernwärme liegen derzeit bei der EnergieSüdwest. Künftig soll eine mehrheitlich städtisch geführte Gesellschaft zuständig sein, an der auch die EnergieSüdwest beteiligt ist. Der Übergang ist für das kommende Jahr vorgesehen.
Geplante Anschluss- und Benutzungspflicht
Die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht soll zunächst für die bestehenden Fernwärmegebiete in der Südstadt sowie für weitere bereits erschlossene oder unmittelbar für den Ausbau vorgesehene Bereiche gelten. Die Fernwärmesatzung soll dabei auch Ausnahmen vorsehen. Die konkreten Regelungen werden im weiteren politischen Verfahren beraten.
Informationen und Kontakt
Weitere Informationen zum Fernwärmeausbau, zur geplanten Anschluss- und Benutzungspflicht sowie zu den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern gibt es im Klimaschutzportal der Stadt Landau unter www.landau.klimaschutzportal.rlp.de.
Dort soll nach und nach auch ein FAQ mit Antworten auf die wichtigsten Fragen bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen per E-Mail an [email protected] senden. Die Antworten sollen anschließend in das FAQ aufgenommen und damit allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
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