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Landau plant Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungspflicht

Ziel des Ausbaus und geplante Regeln

Die Stadt Landau und die EnergieSüdwest AG wollen Ausbau fördern.

Die Stadt nennt als Ziel eine langfristig sichere Wärmeversorgung.

Die Stadt nennt außerdem stabile Wärmepreise als Ziel.

Die Stadt nennt auch eine klimaneutrale Wärmeversorgung als Ziel.

Die Stadt will dafür künftig stärker beim Ausbau und Betrieb mitwirken.

Ein zentraler Schritt ist eine geplante Fernwärmesatzung.

Die Fernwärmesatzung soll eine Anschluss- und Benutzungspflicht regeln.

Die Pflicht soll in bereits erschlossenen Gebieten gelten.

Die Pflicht soll auch in Gebieten gelten.

Die unmittelbar ausgebaut werden sollen, soll die Pflicht gelten.

Die Stadt will vor dem Gremienlauf Ende September informieren.

Die Stadt führt dafür drei Informationsveranstaltungen durch.

Die Veranstaltungen sollen Bürgerinnen und Bürger über geplante Regelungen informieren.

Die Veranstaltungen sollen auch Folgen für Gebäude erklären.

Politischer Zeitplan

Der Gremienlauf startet am 29. September 2026.

Am 29. September 2026 berät der gemeinsame Umwelt- und Bauausschuss.

Die Beratung im Hauptausschuss ist am 20. Oktober vorgesehen.

Die abschließende Entscheidung soll am 3. November im Stadtrat fallen.

Die Stadt nennt das Datum als voraussichtlichen Termin.

Geplante Bürgerversammlungen im September

Die Stadt lädt Eigentümerinnen und Eigentümer in betroffene Gebiete ein.

Die Stadt plant im September drei Veranstaltungen.

Die Veranstaltungen dauern jeweils von 19.00 Uhr bis etwa 21.00 Uhr.

  • Die Veranstaltung am Mittwoch, 9. September, findet an der Montessori-Schule statt.
  • Die Veranstaltung am Donnerstag, 17. September, findet in der Stadtbücherei statt.
  • Die Veranstaltung am Mittwoch, 23. September, findet an der Maria-Ward-Schule statt.

Im Mittelpunkt steht die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht.

Im Mittelpunkt steht außerdem die Frage nach den Folgen für Gebäude.

Die Stadt will die vorgesehenen Regelungen erläutern.

Die EnergieSüdwest informiert über die technische Umsetzung eines Fernwärmeanschlusses.

Die EnergieSüdwest informiert außerdem über Kosten und mögliche Fördermöglichkeiten.

Die EnergieSüdwest informiert zusätzlich über die weitere Ausbauplanung.

Die Sparkasse stellt ihr Darlehensprogramm für Fernwärme vor.

Ausbauziel und Grundlage

Der kommunale Wärmeplan bildet die Grundlage für den weiteren Ausbau.

Der Stadtrat beschloss den kommunalen Wärmeplan im Dezember 2024.

Nach Angaben aus dem Wärmeplan soll bis 2045 die Kernstadt versorgt werden.

Der Wärmeplan nennt geothermische Fernwärme für den überwiegenden Teil.

Die Stadt und die Beteiligten wollen dafür Strukturen verbinden.

Sie wollen das bestehende Fernwärmenetz weiter nutzen.

Sie wollen auch bereits vorhandene Inselnetze schrittweise verbinden.

Sie wollen die Netze schrittweise miteinander ausbauen.

Die Fernwärme soll aus verschiedenen geothermischen Quellen kommen.

Geothermische Quellen und geplante Heizzentrale

Das bestehende Geothermiewerk steht in der Eutzinger Straße.

Dort soll Wärme für das Fernwärmenetz bereitgestellt werden.

Künftig soll auch Geothermie im Umfeld der Lithiumextraktionsanlage genutzt werden.

Das Gebiet liegt im Gewerbegebiet D12.

Dort soll eine Heizzentrale geplant werden.

Die Heizzentrale soll die gewonnene Wärme in das Fernwärmenetz einspeisen.

Verantwortung für Ausbau und Betrieb

Derzeit liegt Ausbau des Fernwärmenetzes bei der EnergieSüdwest.

Derzeit liegt auch die Versorgung mit Fernwärme bei der EnergieSüdwest.

Künftig soll eine mehrheitlich städtisch geführte Gesellschaft zuständig sein.

An dieser Gesellschaft soll auch die EnergieSüdwest beteiligt sein.

Der Übergang ist für das kommende Jahr vorgesehen.

Die Beteiligten nennen dabei noch keinen genauen Monat.

Geplante Anschluss- und Benutzungspflicht

Die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht soll zunächst gelten.

Sie soll für die bestehenden Fernwärmegebiete in der Südstadt gelten.

Sie soll außerdem für weitere bereits erschlossene Bereiche gelten.

Sie soll auch für Bereiche gelten.

Die unmittelbar für den Ausbau vorgesehen sind, soll die Pflicht gelten.

Die Fernwärmesatzung soll Ausnahmen vorsehen.

Die konkreten Regelungen werden im weiteren politischen Verfahren beraten.

Informationen, Kontakt und Online-Angebote

Weitere Informationen gibt es im Klimaschutzportal der Stadt Landau.

Die Adresse lautet www.landau.klimaschutzportal.rlp.de.

Das Portal soll Informationen zum Fernwärmeausbau enthalten.

Das Portal soll auch die geplante Anschluss- und Benutzungspflicht erklären.

Das Portal soll außerdem Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nennen.

Im Portal soll nach und nach ein FAQ entstehen.

Das FAQ soll Antworten auf die wichtigsten Fragen liefern.

Bürgerinnen und Bürger können Fragen per E-Mail senden.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Die Antworten sollen in das FAQ aufgenommen werden.

Die Antworten sollen anschließend allen Interessierten zur Verfügung stehen.