Landau heißt 34 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen
Feierstunde im Rathaus: Einbürgerungsurkunden für Männer, Frauen und Kinder sowie Hinweise zu Voraussetzungen und Eid
Landau hat 34 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen geheißen. Bei einer Feierstunde im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses erhielten 15 Männer, zehn Frauen und neun Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft. Oberbürgermeister Dominik Geißler übergab die Einbürgerungsurkunden und begrüßte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger persönlich.
Die 34 Eingebürgerten kommen aus insgesamt 15 verschiedenen Herkunftsländern. Zwölf von ihnen kommen aus Syrien. Fünf Personen wurden mit bulgarischer und nordmazedonischer Doppelstaatsangehörigkeit eingebürgert. Drei Personen stammen aus der Türkei, jeweils zwei aus Aserbaidschan und Indonesien. Jeweils eine Person kommt aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Kroatien, Mexiko, Nordmazedonien, Polen, Rumänien und Somalia.
Geißler sagte, er freue sich sehr, dass sich die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entschieden hätten. Viele von ihnen lebten bereits seit Jahren in Landau, hätten dort ihren Lebensmittelpunkt und gestalteten das Zusammenleben mit. Mit der Einbürgerung gehörten sie nun auch rechtlich zur deutschen Staatsgemeinschaft.
Nach Angaben der Stadt kann eingebürgert werden, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweist. Die Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit, sofern das Recht ihres Herkunftsstaates nicht automatisch den Verlust dieser Staatsangehörigkeit vorsieht. In vielen Fällen führen sie nach der Einbürgerung daher eine doppelte Staatsangehörigkeit. Für die über 16-Jährigen gehört außerdem ein feierlicher Eid zur Einbürgerung. Damit bekräftigen sie ihr Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu den grundlegenden Werten des deutschen Gemeinwesens.
Die Stadt Landau lädt mehrmals im Jahr zu Einbürgerungsfeiern ein, um diesen Schritt gemeinsam mit den neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu würdigen und ihm einen feierlichen Rahmen zu geben.
Die Mitteilung ist mit dem Datum 26. August 2026 versehen.
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