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Landau heißt 34 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen

Landau hat 34 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen geheißen.

Die Stadt richtete dafür eine Feierstunde im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses aus.

Bei der Feierstunde erhielten 15 Männer die deutsche Staatsbürgerschaft.

Bei der Feierstunde erhielten zehn Frauen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Bei der Feierstunde erhielten neun Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft.

Oberbürgermeister Dominik Geißler übergab die Einbürgerungsurkunden.

Oberbürgermeister Dominik Geißler begrüßte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger persönlich.

Herkunftsländer der Eingebürgerten

Die 34 Eingebürgerten kommen aus insgesamt 15 verschiedenen Herkunftsländern.

Zwölf der Eingebürgerten kommen aus Syrien.

Fünf Personen wurden mit bulgarischer und nordmazedonischer Doppelstaatsangehörigkeit eingebürgert.

Drei Personen stammen aus der Türkei.

Zwei Personen stammen aus Aserbaidschan.

Zwei Personen stammen aus Indonesien.

Jeweils eine Person kommt aus Afghanistan.

Jeweils eine Person kommt aus Eritrea.

Jeweils eine Person kommt aus Irak.

Jeweils eine Person kommt aus Iran.

Jeweils eine Person kommt aus Kroatien.

Jeweils eine Person kommt aus Mexiko.

Jeweils eine Person kommt aus Nordmazedonien.

Jeweils eine Person kommt aus Polen.

Jeweils eine Person kommt aus Rumänien.

Jeweils eine Person kommt aus Somalia.

Geißler und die Bedeutung der Einbürgerung

Geißler sagte, er freue sich sehr über die bewusste Entscheidung.

Er freue sich über die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Viele neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger lebten bereits seit Jahren in Landau.

Viele neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hätten dort ihren Lebensmittelpunkt.

Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gestalteten nach Angaben der Stadt.

Sie gestalteten das Zusammenleben nach Angaben der Stadt.

Mit der Einbürgerung gehören die Menschen nun auch rechtlich zur deutschen Staatsgemeinschaft.

Voraussetzungen und Staatsangehörigkeit

Die Stadt schreibt, eine Einbürgerung sei unter anderem nach fünf Jahren möglich.

Dafür muss die Person mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben.

Außerdem muss die Person ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Die Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit.

Das gilt, sofern das Recht des Herkunftsstaates nicht automatisch den Verlust vorsieht.

In vielen Fällen führt die Einbürgerung daher zu einer doppelten Staatsangehörigkeit.

Eid und Feiern

Für Eingebürgerte über 16 Jahren gehört ein feierlicher Eid zur Einbürgerung.

Der Eid bekräftigt das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Der Eid bekräftigt außerdem die grundlegenden Werte des deutschen Gemeinwesens.

Die Stadt Landau lädt mehrmals im Jahr zu Einbürgerungsfeiern ein.

Die Stadt will diesen Schritt gemeinsam mit den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern würdigen.

Die Stadt will den Schritt in einem feierlichen Rahmen ermöglichen.

Datum der Mitteilung

Die Mitteilung der Stadt ist mit dem Datum 26. August 2026 versehen.