Landau führt Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone durch
Stadt verwarnt Radfahrende, E-Scooter-Fahrende und Autofahrende und kündigt weitere Kontrollen an
Die Stadt Landau hat ihre erste angekündigte Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone durchgeführt und zieht eine erste Bilanz: Insgesamt wurden 20 Radfahrende, fünf E-Scooter-Fahrende und neun Autofahrende verwarnt. Die Kontrolle fand am frühen Nachmittag statt und dauerte rund eine Stunde. Mitarbeitende des Kommunalen Vollzugsdiensts und der Verkehrsüberwachung prüften dabei, ob die geltenden Verkehrsregeln eingehalten wurden.
Bürgermeister Lukas Hartmann kündigte weitere, unangekündigte Kontrollen an. „Die erste Kontrolle war nur der Auftakt; wir werden in den kommenden Wochen immer wieder unangekündigt in der Fußgängerzone kontrollieren“, sagte er. Ziel sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Regeln stärker ins Bewusstsein zu rücken und dafür zu sorgen, dass alle in der Fußgängerzone sicher und mit gegenseitiger Rücksicht unterwegs sein können.
Bei der Kontrolle wurden nach Angaben der Stadt 20 Radfahrende verwarnt, die unerlaubt durch die Fußgängerzone fuhren. Hinzu kamen fünf E-Scooter-Fahrende. In einem weiteren Fall war ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs; wegen der damit verbundenen Straftat wurde die Polizei hinzugezogen. Außerdem erhielten neun Autofahrende eine Verwarnung, weil sie unerlaubt in der Fußgängerzone unterwegs waren.
Die Stadt berichtet zugleich von positiven Reaktionen vor Ort. Die eingesetzten Kräfte hätten von Passantinnen und Passanten mehrfach positive Rückmeldungen erhalten sowie den Wunsch, häufiger in der Fußgängerzone zu kontrollieren.
Die Fußgängerzone ist im September der erste monatliche Kontrollschwerpunkt der Stadt Landau. Als Hintergrund nennt die Stadt wiederkehrende Beschwerden über unerlaubte Fahrrad-, E-Scooter- und Autofahrten. Weitere Kontrollen sollen im Laufe des Monats folgen.
Die wichtigsten Regeln in der Fußgängerzone
Die Stadt weist noch einmal auf die geltenden Vorschriften hin: Fahrräder dürfen die Landauer Fußgängerzone montags bis samstags zwischen 18:30 Uhr und 11 Uhr sowie sonntags befahren, und zwar in Schrittgeschwindigkeit. Außerhalb dieser Zeiten gilt grundsätzlich: absteigen und schieben.
Ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren. Sie dürfen die Fußgängerzone auch außerhalb dieser Zeiten mit dem Fahrrad befahren, ebenfalls in Schrittgeschwindigkeit. Kinder unter 8 Jahren dürfen dabei von einer Aufsichtsperson mit dem Fahrrad begleitet werden. E-Scooter dürfen die Landauer Fußgängerzone dagegen nie befahren.
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