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Landau führt Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone durch
Erste Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone
Die Stadt Landau führte ihre erste angekündigte Schwerpunktkontrolle durch.
Die Kontrolle fand in der Fußgängerzone statt.
Die Stadt Landau zieht dafür eine erste Bilanz.
Bei der Kontrolle verwarnten Mitarbeitende 20 Radfahrende.
Die Mitarbeitenden verwarnten zudem fünf E-Scooter-Fahrende.
Außerdem verwarnten sie neun Autofahrende.
Zeit, Dauer und handelnde Stellen
Die Kontrolle fand am frühen Nachmittag statt.
Die Kontrolle dauerte rund eine Stunde.
Der Kommunale Vollzugsdienst prüfte die Einhaltung der Verkehrsregeln.
Auch die Verkehrsüberwachung beteiligte sich an der Prüfung.
Plan für weitere Kontrollen
Bürgermeister Lukas Hartmann kündigte weitere unangekündigte Kontrollen an.
Er sagte, die erste Kontrolle sei nur der Auftakt.
Hartmann sagte, die Stadt kontrolliere in den kommenden Wochen erneut.
Die Kontrollen sollten unangekündigt stattfinden.
Die Stadt nennt als Ziel die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die Stadt will die Regeln stärker ins Bewusstsein bringen.
Die Stadt will Rücksicht zwischen allen Verkehrsteilnehmenden fördern.
Was die Stadt bei der Kontrolle feststellte
Die Stadt Landau meldete 20 Verwarnungen für Radfahrende.
Die Radfahrenden fuhren unerlaubt durch die Fußgängerzone.
Die Stadt meldete fünf Verwarnungen für E-Scooter-Fahrende.
In einem Fall fuhr ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen.
Die Polizei wurde wegen der damit verbundenen Straftat hinzugezogen.
Die Stadt meldete neun Verwarnungen für Autofahrende.
Die Autofahrenden waren unerlaubt in der Fußgängerzone unterwegs.
Reaktionen vor Ort
Die Stadt berichtet von positiven Reaktionen vor Ort.
Die eingesetzten Kräfte erhielten von Passantinnen und Passanten positive Rückmeldungen.
Die Passantinnen und Passanten wünschten sich häufigere Kontrollen.
Hintergrund und weitere Termine im Monat
Die Stadt nennt die Fußgängerzone als ersten monatlichen Kontrollschwerpunkt.
Der Monat September startet mit diesem Schwerpunkt.
Als Hintergrund nennt die Stadt wiederkehrende Beschwerden.
Die Beschwerden betreffen unerlaubte Fahrten mit dem Fahrrad.
Die Beschwerden betreffen auch Fahrten mit einem E-Scooter.
Die Beschwerden betreffen außerdem Fahrten mit dem Auto.
Weitere Kontrollen sollen im Laufe des Monats folgen.
Wichtigste Regeln in der Fußgängerzone
Die Stadt weist auf die geltenden Vorschriften für die Fußgängerzone hin.
Regeln für Fahrräder
- Fahrräder dürfen die Fußgängerzone montags bis samstags befahren.
- Die Befahrung ist in dieser Zeit von 18:30 Uhr bis 11 Uhr erlaubt.
- Fahrräder dürfen sonntags befahren werden.
- Die Geschwindigkeit muss dabei Schrittgeschwindigkeit sein.
- Außerhalb dieser Zeiten müssen Radfahrende absteigen und schieben.
- Kinder unter 10 Jahren sind von der Regel absteigen und schieben ausgenommen.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen die Fußgängerzone auch außerhalb der Zeiten befahren.
- Dabei gilt Schrittgeschwindigkeit.
- Kinder unter 8 Jahren dürfen dabei von einer Aufsichtsperson mit dem Fahrrad begleitet werden.
Regeln für E-Scooter
- E-Scooter dürfen die Landauer Fußgängerzone nie befahren.