Verbandsgemeinde fordert Entfernung von Bordsteinrampen

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach fordert dazu auf, Bordsteinrampen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Für eine offizielle Absenkung können Eigentümer einen kostenpflichtigen Antrag stellen.

Von Redaktionsteam Ransbach-Baumbach1 Min. Lesezeit
Gefaltete Winterkleidung, Stiefel und Handschuhe ohne Abzeichen. KI-Symbolbild.

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Die Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach fordert dazu auf, Bordstein- und Auffahrrampen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Die Aufforderung richtet sich an Personen, die solche Rampen auf die Straße oder in den Rinnstein gelegt haben.

Die örtliche Ordnungsbehörde verweist auf das Verbot, Gegenstände auf der Straße abzulegen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Rampen könnten für Fußgänger, Radfahrer und Menschen mit Rollatoren zu Stolper- und Unfallgefahren werden. Überfahrene Rampen könnten außerdem weggeschleudert werden und Schäden verursachen.

Nach Angaben der Verwaltung behindern die Rampen zudem den natürlichen Abfluss von Regenwasser am Bordstein. Im Winter könnten Schneepflüge an ihnen hängen bleiben. Am Boden befestigte Rampen wertet die Behörde als Sachbeschädigung.

Als Alternative zu einer Rampe können Eigentümer bei einem zu hohen Bordstein einen Antrag auf eine offizielle Absenkung bei der Verbandsgemeindeverwaltung beziehungsweise dem Bauamt stellen. Die Absenkung ist kostenpflichtig.

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