Einbahnstraßenregelung in der Kirchenstraße ab 19. Oktober

In der Schifferstadter Kirchenstraße wird von Montag, 19. Oktober, bis voraussichtlich Freitag, 27. November, eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Sie betrifft den Abschnitt zwischen den Hausnummern 2 und 8.
Die Zufahrt von der Bahnhofstraße und der Mannheimer Straße bleibt für Kraftfahrzeuge möglich. Wer von der Burgstraße aus in Richtung Mannheimer Straße oder Bahnhofstraße fahren möchte, wird über die Raiffeisenstraße umgeleitet. Dort müssen vorübergehend vier Parkplätze gesperrt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist die Neugestaltung der Außenanlage an der Kirchenstraße 3 und der Ausbau des Gehwegbereichs. Der Gehweg wird behelfsmäßig erweitert, damit insbesondere Schülerinnen und Schüler sicher zur Grundschule Nord gelangen können. Die Stadtverwaltung bittet Eltern, ihre Kinder über die geänderte Verkehrsführung zu informieren und auf die Nutzung des Gehwegs hinzuweisen.
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