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Lahnsteiner Stadtrat trifft Entscheidungen zu Infrastruktur, Schule und Ganztagsbetreuung

Der Stadtrat der Stadt Lahnstein behandelte am 10. September 2026 mehrere Vorhaben.

Die Themen lagen in den Bereichen Infrastruktur, Schule, Ganztagsbetreuung und Gremienarbeit.

Der Stadtrat beschloss mehrere Aufträge und Regelungen.

Erneuerung des Brauchwasserbrunnens

Der Stadtrat erneuerte einen Brauchwasserbrunnen auf dem Gelände der Kläranlage Lahnstein-Braubach.

Der Brunnen soll einen oberirdischen Brunnenabschluss erhalten.

Der Brunnenabschluss soll das Brunnenbauwerk dauerhaft schützen.

Er soll zudem die technische Ausrüstung sicher aufnehmen.

Der Stadtrat vergab den Auftrag einstimmig an die Firma Plängsken Brunnenbau GmbH.

Das wirtschaftlichste Angebot lag bei 68.166,41 Euro brutto.

Sanierung mehrerer Straßen

Der Stadtrat plante die Sanierung mehrerer Straßen in Lahnstein.

Betroffen waren die Kastanienstraße, die Ketteringstraße, die Vencer Straße und die Josef-Rätz-Straße.

Nach Angaben in der Sitzung weisen die Asphaltdecken dort großflächig Netzrisse auf.

Die Stadt will insgesamt rund 7.400 Quadratmeter Fahrbahn sanieren.

Vereinzelt sollen defekte Bordsteine erneuert werden.

Vereinzelt sollen defekte Entwässerungsrinnen erneuert werden.

Vereinzelt sollen defekte Schachtabdeckungen erneuert werden.

Der Stadtrat vergab den Auftrag einstimmig.

Heizungsanlage an der Grundschule Friedrichssegen

Die Grundschule Friedrichssegen soll eine neue Heizungsanlage erhalten.

Der Stadtrat hatte bereits im Juni den Einbau einer neuen Gasheizung beschlossen.

Für den Vorratsbeschluss reichte die geplante Zeit bis zur Heizperiode.

Der Stadtrat wollte die Arbeiten nach der Ausschreibung zügig beauftragen.

Der Stadtrat ermächtigte die Verwaltung mehrheitlich.

Die Verwaltung sollte nach Prüfung der Angebote den Auftrag vergeben.

Die Verwaltung sollte den Auftrag bis zu 150.000 Euro brutto vergeben.

Mehr Transparenz bei Sitzungsunterlagen und Niederschriften

Der Stadtrat wollte mehr Transparenz bei Sitzungsunterlagen schaffen.

Der Stadtrat beschloss eine zeitgleiche Veröffentlichung im Bürgerinformationsportal.

Die Veröffentlichung soll mit der Einstellung in das interne Gremienportal erfolgen.

Die Regel betrifft Sitzungsunterlagen des Stadtrates und der Ausschüsse.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Stadtrat weitere Offenheit.

Die Niederschriften öffentlicher Sitzungen sollen im Bürgerinformationsportal zugänglich sein.

Die Niederschriften betreffen öffentliche Sitzungen des Stadtrates und aller Ausschüsse.

Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte bleiben von beiden Regeln ausgenommen.

Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Der Stadtrat befasste sich mit der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

Der gesetzliche Anspruch auf ganztägige Förderung wird schrittweise eingeführt.

Der Beginn liegt mit dem Schuljahr 2026 und 2027.

Zuerst gilt der Anspruch für die erste Klassenstufe.

Bis zum Schuljahr 2029 und 2030 gilt der Anspruch für alle Grundschulkinder.

Der Rhein-Lahn-Kreis, die Verbandsgemeinden und die Stadt Lahnstein erstellen eine Kooperationsvereinbarung.

Die Vereinbarung regelt die jährliche Bedarfserhebung.

Die Vereinbarung regelt die Betreuung an Werktagen.

Die Vereinbarung regelt die Betreuung während der Schulferien.

Die Vereinbarung regelt gemeinsame Koordinations- und Verwaltungsstrukturen.

Der Rhein-Lahn-Kreis übernimmt Personalkosten für vereinbarte Freitagsbetreuungsangebote.

Der Rhein-Lahn-Kreis übernimmt außerdem Personalkosten für Koordinations- und Verwaltungskräfte.

Der Stadtrat stimmte der Vereinbarung einstimmig zu.

Der Stadtrat ermächtigte Oberbürgermeister Lennart Siefert zur Unterzeichnung.

Die Ermächtigung gilt für die Stadt Lahnstein.

Neunte Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat beschloss die 9.

Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1999.

Die Änderung betrifft ein Areal rund um den Victoriabrunnen.

Die Änderung schafft eine planungsrechtliche Grundlage für eine Sonderbaufläche.

Die Sonderbaufläche soll den Zweck „Freizeit und Erholung“ haben.

Die Sonderbaufläche soll als Wohnmobilstellplatz genutzt werden.

Im bisherigen Verfahren waren Behörden und Öffentlichkeit beteiligt.

Die Stadt wertete die eingegangenen Stellungnahmen aus.

Der Stadtrat stimmte den Abwägungsvorschlägen einstimmig zu.

Der Stadtrat stimmte auch den Inhalten der Planung einstimmig zu.

Die Verwaltung soll das weitere Beteiligungsverfahren einleiten.

Bebauungsplan Nr. 55 „Victoriabrunnen“

Der Stadtrat führte das Verfahren zum Bebauungsplan Nr.

55 „Victoriabrunnen“ fort.

Das Ziel ist ein Wohnmobilstellplatz mit planungsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Planung sieht ein Sondergebiet vor.

Das Sondergebiet soll die Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz als reine Freiflächennutzung“ haben.

Erlaubt sein sollen ausschließlich vorübergehende Übernachtungen in fahrbereiten Wohnmobilen.

Saison- oder Dauercamping soll nicht vorgesehen sein.

Das Abstellen von Wohnwagen soll nicht vorgesehen sein.

Das Abstellen von Mobilheimen soll nicht vorgesehen sein.

Im bisherigen Verfahren waren Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger beteiligt.

Die Stadt wertete eingegangene Stellungnahmen aus.

Die Stadt erarbeitete Abwägungsvorschläge.

Der Stadtrat beschloss die Abwägungsvorschläge einstimmig.

Der Stadtrat stimmte den Inhalten der Planung einstimmig zu.

Die Verwaltung soll das weitere Verfahren einleiten.

Erweiterung und Sanierung der Schillerschule

Die Erweiterung und Sanierung der Schillerschule blieb ein zentrales Thema.

Eine erste Wirtschaftlichkeitsuntersuchung genehmigte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Die Antragstellung für Schulbauförderung soll bis Ende September erfolgen.

Der Antrag soll bis Ende September bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingehen.

Nach der Zeitplanung soll das Schulbauprogramm im Sommer 2027 veröffentlicht werden.

Nach der Veröffentlichung sollen die Ausschreibungen starten.

Anfang 2028 soll die eigentliche Baumaßnahme beginnen.

Die SPD-Fraktion beantragte einen Baubeginn im Jahr 2027 zu prüfen.

Der Stadtrat lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

Der Stadtrat stufte eine Umsetzung im Jahr 2027 als wenig erfolgversprechend ein.

Die Verwaltung wurde verpflichtet, regelmäßig über den Sachstand zu informieren.

Die Information soll die städtischen