Einfache Sprache

Oberbürgermeister verpflichtet Regina Walter und Stadtrat berät mehrere Beschlüsse

Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds

Zu Beginn der September-Ratssitzung verpflichtete Oberbürgermeister David Langner.

Er verpflichtete ein neues Ratsmitglied per Handschlag.

Regina Walter rückte für Kim Theisen in den Stadtrat nach.

Regina Walter gehört zu Bündnis 90/Die Grünen.

Bürgerbegehren zur Koblenzer Baumschutzsatzung

Im weiteren Verlauf stellte ein Vertreter des Bürgerbegehrens das Anliegen vor.

Es ging um „Koblenzer Baumschutzsatzung“.

Das Bürgerbegehren fordert die Aufhebung der städtischen Baumschutzsatzung.

Der Stadtrat stellte mehrheitlich fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.

Der Grund sind die rechtlichen Anforderungen nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung.

Die weiteren Schritte sollen in den kommenden Monaten abgestimmt werden.

Zukunft der Innenstadt

Ein Schwerpunkt der Sitzung lag auf der Zukunft der Innenstadt.

Der Stadtrat führte dafür eine Expertenanhörung durch.

Neun Personen referierten dabei zu zuvor definierten Kernfragen.

Die neun Personen stammten aus Verwaltung und Stadtratsfraktionen.

Die Personen nannten auch eigene Schwerpunkte.

Im Mittelpunkt stand die Frage nach Entscheidungen bis zum Jahr 2040.

Diese Entscheidungen sollen Innenstädte attraktiv halten.

Die Attraktivität soll für Handel, Begegnung und Gastronomie gelten.

Die Attraktivität soll auch für Kultur und Leben gelten.

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den weiteren Prozess einfließen.

Dieser Prozess dient der Entwicklung der Innenstadt in Koblenz.

Hitzeaktionsplan beschlossen

Nach einigen Ergänzungswahlen beschloss der Stadtrat den „Hitzeaktionsplan der Stadt Koblenz“.

Der Stadtrat beschloss den Plan mehrheitlich in geänderter Form.

Der Stadtrat stimmte dem Plan als Handlungsrahmen für die Verwaltung zu.

Der Plan betrifft den gesundheitlichen Hitzeschutz.

Der Stadtrat beschloss, die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog umzusetzen.

Der Maßnahmenkatalog entstand in einem mehrmonatigen partizipativen Prozess.

Die Klimaleitstelle koordinierte den Prozess insgesamt.

Städtische Fachämter arbeiteten eng mit externen Akteurinnen und Akteuren zusammen.

Zu den kurzfristigen Maßnahmen gehören Hitzewarnmeldungen.

Die Hitzewarnmeldungen sollen zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen enthalten.

  • Die Handlungsempfehlungen sollen Kindertagesstätten betreffen.
  • Die Handlungsempfehlungen sollen Schulen betreffen.
  • Die Handlungsempfehlungen sollen ambulante Pflegeeinrichtungen betreffen.
  • Die Handlungsempfehlungen sollen stationäre Pflegeeinrichtungen betreffen.
  • Die Handlungsempfehlungen sollen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe betreffen.

Als mittelfristige Maßnahmen nennt der Plan die Vorbereitung auf Hitzebelastungen im Sommer.

Der Plan nennt auch eine Website zum Thema Hitze.

Die Website soll den richtigen Umgang mit Hitze erklären.

Langfristig soll das Refill-Netzwerk weiter ausgebaut werden.

Langfristig soll es auch die Erfassung von Cooling Areas geben.

Cooling Areas sind Abkühlungsmöglichkeiten.

Strategiepapier für Klimaneutralität

Der Stadtrat befasste sich auch mit dem „Strategiepapier für Klimaneutralität in Koblenz“.

Das Strategiepapier nennt „Ergebnisse des Dialogprozesses“.

Der Dialogprozess ist zwischen Stadt Koblenz und Klimaentscheid Koblenz.

Mehrheitlich beschloss der Stadtrat dazu einen Änderungsantrag.

Der Stadtrat nahm das Papier zur Kenntnis.

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung mit der Erstellung der Vereinbarungen.

Die Verwaltung soll die Vereinbarungen nach Prioritäten und Zeitplänen erstellen.

Die Verwaltung soll die Vereinbarungen dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

Der Stadtrat sah vor, einzelne Maßnahmen gesondert vorzulegen.

Das gilt bei investiven Entscheidungen.

Das gilt auch bei haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellungen.

Das gilt auch bei gesonderten fachgesetzlichen Beschlüssen.

Die zuständigen Gremien sollen die Maßnahmen jeweils gesondert prüfen.

Haushalt 2027 und Finanzplanung

Die Stadtverwaltung legte einen Eckwertebeschluss für den Haushalt 2027 vor.

Die Stadtverwaltung legte den Eckwertebeschluss auch für die Finanzplanung ab 2028 vor.

Die Finanzplanung läuft bis zum Jahr 2030.

Die Fraktionen nahmen den Eckwertebeschluss geändert an.

Der Eckwertebeschluss legt Kriterien für Fachbereiche der Verwaltung fest.

Die Kriterien betreffen zum Beispiel Vorgaben zur Stellenzahl.

Die Kriterien betreffen auch Vorgaben zur Ausgabendisziplin.

Die Ziele sind ein Beitrag zu einem genehmigungsfähigen Haushalt.

Rhein-Mosel-Halle und Zuwendungen

Der Stadtrat stellte auch den Jahresabschluss 2025 fest.

Der Jahresabschluss betrifft das Kommunale Gebietsrechenzentrum Koblenz.

Der Stadtrat stimmte außerdem der Anpassung von Raummieten der Rhein-Mosel-Halle zu.

Die Raummieten waren in den vergangenen Jahren nur zurückhaltend angepasst worden.

Gleichzeitig stiegen Betriebs-, Energie-, Personal- und Wartungskosten kontinuierlich.

Die Kosten stiegen teilweise erheblich.

Es stiegen auch Kosten für den Einkauf externer Dienstleistungen.

Das betrifft besonders Reinigung, Logistik, Sicherheit und Technik.

Die Anpassung der Preisstruktur soll einen wirtschaftlich tragfähigen Betrieb sichern.

Der Betrieb soll auch qualitativ hochwertig bleiben.

Abseits der Raummieten stimmte der Stadtrat der Annahme von Zuwendungen einstimmig zu.

Die Zuwendungen kommen von Bürgern und Unternehmen.

Der Stadtrat nahm den Kauf oder Verkauf von Anteilen zur Kenntnis.

Die Beteiligungsgesellschaften führen diese Käufe und Verkäufe durch.

Bebauungspläne und Bauvorhaben

Der Stadtrat befasste sich mit Bebauungsplänen und Bauvorhaben.

Der Stadtrat behandelte den Bebauungsplan „Quartier am Rauentaler Moselbogen“.

Der Stadtrat behandelte auch den Bebauungsplan „Bardelebenstraße / Yorckstraße / Moselweißer Straße / Moselring“.

Der Stadtrat brachte Änderungen für beide Bebauungspläne auf den Weg.

Am Rauentaler Moselbogen soll Wohnbebauung mit rund 90 Wohneinheiten entstehen.

Im Bereich des zweiten Bebauungsplans soll Baurecht für ein neues Bildungshaus entstehen.

Das Bildungshaus soll Wohnapartments enthalten.

Die Ergänzung soll ein bestehendes Schulungsgebäude betreffen.

Der Stadtrat entschied über eine Voranfrage zur Neuerrichtung von Studierendenwohngebäuden.

Die Voranfrage betrifft zwei Studierendenwohngebäude in Metternich.