Allerheiligen: Öffentliche Tanzveranstaltungen in Koblenz untersagt

Das Ordnungsamt Koblenz untersagt an Allerheiligen öffentliche Tanzveranstaltungen von 4 bis 24 Uhr. Weitere Unterhaltungsangebote sind zeitweise verboten.

Von Redaktion Koblenz1 Min. Lesezeit

In Koblenz sind am Sonntag, 1. November 2026, öffentliche Tanzveranstaltungen von 4 bis 24 Uhr untersagt. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt mit Blick auf Allerheiligen hin.

Weitere öffentliche Veranstaltungen und Darbietungen, die der Unterhaltung dienen, sind an diesem Tag von 13 bis 20 Uhr verboten. Spielhallen dürfen während des gesamten Allerheiligentags nicht betrieben werden. Geldspielgeräte in Gaststätten müssen ausgeschaltet bleiben.

Das Ordnungsamt behält sich Kontrollen vor. Weitere Hintergründe zu den Allerheiligen-Regelungen in Koblenz bietet unser früherer Bericht zum Tanzverbot und zu Einschränkungen am Feiertagexterner Link, öffnet ein neues Fenster.

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