Idar-Oberstein erinnert an Regeln zur Feiertagsruhe

Idar-Oberstein erinnert an Veranstaltungsverbote an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Totensonntag und den Weihnachtsfeiertagen. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Von Redaktion Idar-Oberstein1 Min. Lesezeit

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein erinnert an die Feiertagsruhe an Allerheiligen, am Volkstrauertag und Totensonntag sowie an den Weihnachtsfeiertagen. Für bestimmte öffentliche Veranstaltungen gelten an diesen Tagen Verbote zu festgelegten Zeiten.

Regeln im November

An Allerheiligen, dem 1. November, sind öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge sowie unterhaltende öffentliche Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen, von 13 bis 20 Uhr untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen oder dem Feiertagscharakter entsprechen.

Am Volkstrauertag, dem 15. November, und am Totensonntag, dem 22. November, gelten diese Verbote jeweils ab 4 Uhr. Öffentliche Sport- und Turnveranstaltungen sind an beiden Tagen bis 13 Uhr untersagt. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind jeweils ab 4 Uhr verboten.

Zeiträume an Weihnachten

Unterhaltende öffentliche Veranstaltungen und Darbietungen sowie öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen, sind vom 24. Dezember um 13 Uhr bis einschließlich 26. Dezember verboten. Öffentliche Sport- und Turnveranstaltungen dürfen vom 24. Dezember um 13 Uhr bis zum 25. Dezember um 13 Uhr nicht stattfinden. Für öffentliche Tanzveranstaltungen gilt das Verbot vom 24. Dezember um 13 Uhr bis zum 25. Dezember um 16 Uhr.

Verstöße gegen das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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