Öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tagesordnung mit Beratungen zur flutbedingten Wiederherstellung der Sebastianstraße sowie zur Entwurfsplanung der Ferdinand-Schröder-Straße und zu weiteren Bebauungsplan-Themen
Am Dienstag, 15. September, tagt um 16:30 Uhr der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler öffentlich im Sitzungssaal I des Rathauses, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Auf der Tagesordnung stehen mehrere Beratungs- und Beschlusspunkte. Zunächst geht es um die flutbedingte Wiederherstellung der Sebastianstraße. Dazu soll über die Vorplanung beraten und beschlossen werden. Ebenfalls behandelt wird die flutbedingte Wiederherstellung der Ferdinand-Schröder-Straße und des Parkplatzes Ferdinand-Schröder-Straße; hier steht die Entwurfsplanung zur Beratung und Beschlussfassung an.
Im weiteren Verlauf beschäftigt sich der Ausschuss mit dem Bebauungsplan „Teilabschnitt Hauptstraße“ zur städtebaulichen Neuordnung des früheren Vornbergergeländes im Stadtteil Bad Neuenahr. Dazu sollen die im Rahmen der frühzeitigen sowie der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und beschlossen werden. Außerdem sind der Satzungsbeschluss sowie die Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung vorgesehen.
Außerdem steht die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler für die Baugebietserweiterung Lohrsdorf auf der Tagesordnung. Hierzu sollen die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewogen und beschlossen werden. Vorgesehen sind zudem der Beschluss des Plans zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung.
Auch der Bebauungsplan „Nördlich Großer Weg“ für die Baugebietserweiterung Lohrsdorf wird behandelt. Dazu sind Beratungen und Beschlussfassungen über die im Rahmen der frühzeitigen sowie der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgesehen. Zusätzlich stehen der Satzungsbeschluss und die Kenntnisnahme der zusammenfassenden Erklärung auf der Tagesordnung.
Abschließend ist der Punkt „Verschiedenes“ vorgesehen.
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