Herbstlaub: Grundstückseigentümer müssen Bürgersteige reinigen

Bad Neuenahr-Ahrweiler erinnert Grundstückseigentümer an ihre Pflicht, Gehwege von Laub und anderen Stolperfallen zu reinigen und Entwässerungsrinnen freizuhalten.

Von Redaktion Bad Neuenahr-Ahrweiler1 Min. Lesezeit

In Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die Bürgersteige vor ihren Grundstücken zu reinigen. Darauf weist die Stadtverwaltung zum Beginn der Herbstzeit hin.

Besonders wichtig ist es, rutschiges Laub zu entfernen. Auch Kehricht, Schlamm und Unrat können zu Stolperfallen werden. Straßenrinnen, Gräben, Abläufe und Entwässerungseinrichtungen müssen ebenfalls freigehalten werden, damit Regenwasser abfließen kann.

Die Stadt übernimmt die Reinigung einiger öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und erhebt dafür Gebühren. Welche Straßen wie häufig gereinigt werden, ist im Straßenverzeichnis festgelegt. Die Straßenreinigungssatzung und das Verzeichnis sind unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/straßenreinigungexterner Link, öffnet ein neues Fenster abrufbar.

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