Getunter Scooter verletzt Vollzugsbeamten in Bad Kreuznach

Bei Kontrollen in Bad Kreuznach kollidierte ein Fahrer mit einem Vollzugsbeamten. Sein technisch veränderter Scooter erreichte bis zu 60 km/h.

Von Redaktion Bad Kreuznach2 Min. Lesezeit

Ein Fahrer eines technisch veränderten Elektrokleinstfahrzeugs ist am Abend des 15. Oktober in der Bad Kreuznacher Altstadt mit einem uniformierten Beamten des Kommunalen Vollzugsdienstes zusammengestoßen. Der Fahrer war zuvor verbotswidrig in der für ihn gesperrten Fußgängerzone unterwegs. Als eine zivile und eine uniformierte Streife ihn gegen 19.44 Uhr in der Mannheimer Straße auf Höhe der Zufahrt zum Eiermarkt stoppen wollten, steuerte er nach Angaben der Stadt geradewegs auf den Beamten zu. Wegen der deutlich überhöhten Geschwindigkeit stieß er mit ihm zusammen.

Der Beamte wurde so schwer verletzt, dass er seinen Dienst abbrechen und im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Fahrer stürzte ebenfalls und verletzte sich an Hand und Bein; auch er kam zur Behandlung in ein Krankenhaus. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen konnte. Für E-Scooter beträgt die zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit laut Mitteilung 20 km/h. Beim Beschleunigen entwickelte der Elektromotor Rauch und drohte Feuer zu fangen. Eine hinzugezogene Streife der Polizeiinspektion Bad Kreuznach dokumentierte den Vorfall und stellte das Fahrzeug sicher. Gegen den Fahrer wird unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Weitere Funde bei Kontrollen auf Spielplätzen

Der Kommunale Vollzugsdienst kontrollierte in der vergangenen Woche verstärkt Spielplätze und Parks im Stadtgebiet. Auf dem Spielplatz im Korellengarten stellten Einsatzkräfte bei einem 20-Jährigen knapp 100 Gramm Haschisch und Cannabis sicher. Bei einem 15-Jährigen, der nach eigenen Angaben unter Cannabiseinfluss stand, wurden eine illegale E-Zigarette und ein technisch veränderter Scooter sichergestellt, der etwa 35 km/h erreichen konnte.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Freitag, 16. Oktober, auf dem Spielplatz des Kleingartenvereins Weyroth. Dort stellten die Einsatzkräfte nach mehreren vergeblichen Versuchen des Fahrers, sich der Kontrolle zu entziehen, ebenfalls eine E-Zigarette und einen technisch veränderten Scooter sicher. Dieser konnte bis zu 80 km/h erreichen. Auch hier gilt laut Mitteilung für E-Scooter eine zulässige bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Nach Paragraf 4 der Grünanlagensatzung gelten für die Nutzung der Spielplätze Zeit- und Altersbeschränkungen. Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Cannabis sind dort ebenfalls verboten.

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