Nachtfahrverbot auf B10: LKW gestoppt

Polizei kontrolliert LKW auf B10 bei Landau wegen Nachtfahrverbots – ausländischer Fahrer ohne Ausnahmegenehmigung und Sicherheitsleistung.

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

In der Nacht vom 3. auf den 4. Juli 2025 kontrollierte die Polizei einen LKW mit ausländischer Zulassung auf der B10 in Fahrtrichtung Landau, Höhe der Anschlussstelle Siebeldingen. Die Kontrolle erfolgte gegen 00:20 Uhr im Rahmen des dort gültigen Nachtfahrverbots für schwere LKW.

Nachtfahrverbot auf der B10

Die B10 unterliegt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr einem Nachtfahrverbot für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Dieses Verbot soll Anwohner vor Lärm schützen und die Verkehrssicherheit in den Nachtstunden erhöhen.

Der betroffene 48-jährige Fahrer konnte den Beamten keine gültige Ausnahmegenehmigung für die nächtliche Fahrt vorlegen. Wie die Polizei berichtet, lag der Be- oder Entladeort des Fahrzeugs zudem nicht im geschützten Bereich des Nachtfahrverbotes.

Weitere Maßnahmen und rechtlicher Hintergrund

Da der Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, leitete die Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn ein. Zusätzlich wurde eine Sicherheitsleistung erhoben, um den staatlichen Strafverfolgungsanspruch abzusichern.

Mit diesem Vorgehen stellt die Polizei sicher, dass auch ausländische Verkehrsteilnehmer für Verkehrsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können.

Mögliche Auswirkungen für den Straßenverkehr

  • Das konsequente Vorgehen der Behörden soll die Einhaltung des Nachtfahrverbots stärken.
  • Die Maßnahme trägt dazu bei, die Lärmbelastung in den Nachtstunden zu reduzieren.
  • Langfristig könnten Verkehrskontrollen und Sicherheitsleistungen als abschreckende Wirkung auf potenzielle Verstöße dienen.
  • Die Polizeidirektion Landau betont, dass solche Kontrollen ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind.

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