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Weiter spürbare Unwetterschäden im Viehstrich
Unwetter vom 16. Juli: Lage im Familienbetrieb Fischer
Nach dem schweren Unwetter vom 16. Juli bleiben Schäden spürbar.
Die Schäden sind im Viehstrich deutlich spürbar.
Landrat Dietmar Seefeldt besuchte den Familienbetrieb von Birgit und Stefan Fischer.
Seefeldt besuchte den Betrieb gemeinsam mit Karl-Friedrich Junker.
Karl-Friedrich Junker ist SÜW-Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd.
Der Besuch fand in Schweighofen statt.
Seefeldt informierte sich über die Lage im Betrieb.
Auch der neue Jahrgang spielte bei dem Gespräch eine Rolle.
Der Betrieb keltert den neuen Jahrgang trotz einzelner Schäden teilweise.
Seefeldt dankte allen, die nach dem Unwetter mit angepackt haben.
Seefeldt dankte besonders für Aufräumarbeiten nach dem Unwetter.
Seefeldt sagte auch, dass Folgen weiter nachwirken.
Die Folgen betreffen laut Seefeldt landwirtschaftliche Betriebe in der Region.
Zu den betroffenen Bereichen zählt der Maisanbau.
Auch der Zuckerrübenanbau ist betroffen.
Zudem nennt Seefeldt den Obst- und Weinbau.
Seefeldt rief Bürgerinnen und Bürger zum Einkauf regionaler Produkte auf.
Schäden im Weingut Fischer durch Sturm und Hagel
Sturm und Hagel verursachten erhebliche Schäden im Weingut Fischer.
Die Schäden lagen im und um das Weingut der Familie Fischer.
Zu den Schäden gehörten kaputte Rollläden.
Es gab auch verbeulte Autos.
Außerdem stürzten Bäume um.
Dächer wurden abgedeckt.
Einige Schäden wurden erst in den Tagen nach dem Unwetter sichtbar.
Das betrifft laut Familie Fischer vor allem Hagelschäden an Lasuren.
Die Lasuren sind an Türen.
Die Weinberge traf das Unwetter besonders stark.
Die Familie Fischer berichtete von umgeworfenen Rebzeilen.
Die Familie Fischer berichtete auch von zerrissenen Drähten.
Außerdem wurden laut Familie Fischer eiserne Endpfähle zerdrückt.
Viele Rebstöcke wurden laut Familie Fischer teilweise vollständig entlaubt.
Der Großteil der Beeren wurde laut Familie Fischer zerstört.
Birgit Fischer sagte, es gebe keinen Weinberg ohne Schäden.
Etwa 60 Prozent der Flächen bringen laut Familie Fischer keinen Ertrag.
Das gilt für dieses Jahr.
Besonders betroffen: Sauvignon-Anlagen und neue Triebe
Nach Angaben der Familie traf das Unwetter besonders alle Sauvignon-Anlagen.
An entlaubten Stöcken treibt laut Familie Fischer wieder neues Grün aus.
Die Familie Fischer erwartet neue Trauben frühestens im nächsten Jahr.
Bei stark beschädigten Anlagen wachsen laut Familie Fischer möglicherweise auch 2027 noch Trauben.
Die Familie erwartet dann eine reduzierte Anzahl an Trauben.
Ernteversicherung und öffentliche Förderung
Weinbaubetriebe können Ernteversicherungen gegen Schäden nutzen.
Eine solche Versicherung soll Schäden absichern.
Für Mehrgefahrenversicherungen gibt es öffentliche Fördermittel.
Laut Mitteilung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Prämien.
Das Land übernimmt 50 Prozent der Prämien.
Der maximale Förderbetrag steigt von 200 Euro auf 250 Euro je Hektar.
Der Betrag gilt für versicherte Rebfläche.
Die Förderung setzt voraus, dass die Versicherung mindestens Hagel abdeckt.
Die Förderung setzt voraus, dass die Versicherung auch Frost abdeckt.
Die Versicherungsprämie muss bis zum 30. September bezahlt werden.
Gefördert wird höchstens die Rebfläche aus der Weinbaukartei.
Die Weinbaukartei hinterlegt diese Rebfläche.
Fristen für Anträge und Auszahlung
Die Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum 30. September eingereicht werden.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nimmt die Unterlagen entgegen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Frühjahr 2027.
Grundlage sind die endgültigen Daten der Weinbaukartei 2026.
Online-Informationen zur Förderung
Das Antragsformular steht auf der Förderseite des Ministeriums bereit.
Auch die Förderrichtlinie steht dort zum Download bereit.
Die Ausfüllhinweise stehen ebenfalls zum Download bereit.
Die Informationen liegen auf dieser Seite bereit:
- https://mlwuf.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung
EU-Förderung endet 2027: Unsicherheit für die Zukunft
Das Weinbauministerium weist auf das Ende der aktuellen EU-Förderperiode hin.
Die aktuelle EU-Förderperiode endet Ende 2027.
Wie die Förderung danach ausgestaltet wird, ist laut Ministerium noch offen.
Die Verhandlungen zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik sind noch nicht abgeschlossen.
Weinbaubetriebe sollen diese Unsicherheit bei Planungen berücksichtigen.
Die Planungen betreffen das betriebliche Risikomanagement.