Weiter spürbare Unwetterschäden im Viehstrich

Landrat Dietmar Seefeldt informiert sich im Familienbetrieb Fischer in Schweighofen über die Folgen für Weinberge, Anlagen und Gebäude

Karl-Friedrich Junker, SÜW-Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (links) und Landrat Dietmar Seefeldt (rechts) im Gespräch mit dem Schweighofener Winzer Stefan Fischer und Ehefrau Birgit Fischer, im Hintergrund durchs Unwetter beschädigte und entlaubte Weinberge.
Karl-Friedrich Junker, SÜW-Kreisvorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (links) und Landrat Dietmar Seefeldt (rechts) im Gespräch mit dem Schweighofener Winzer Stefan Fischer und Ehefrau Birgit Fischer, im Hintergrund durchs Unwetter beschädigte und entlaubte Weinberge.Foto: KV SÜW

Nach dem schweren Unwetter vom 16. Juli sind die Schäden in Teilen des Viehstrichs weiterhin deutlich spürbar. Landrat Dietmar Seefeldt hat sich gemeinsam mit Karl-Friedrich Junker, dem SÜW-Kreisvorsitzenden des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, in Schweighofen über die Lage im Familienbetrieb von Birgit und Stefan Fischer informiert. Dabei ging es auch um den neuen Jahrgang, der in dem Betrieb trotz der Schäden teilweise gekeltert wird.

Seefeldt dankte allen, die nach dem Unwetter mit angepackt und aufgeräumt haben. Zugleich verwies er darauf, dass die Folgen für landwirtschaftliche Betriebe in der Region weiter nachwirken, etwa im Mais- und Zuckerrübenanbau sowie im Obst- und Weinbau. Er rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, beim Einkauf bewusst zu Produkten aus der Region zu greifen.

Erhebliche Schäden im Weingut Fischer

Im und um das Weingut der Familie Fischer hatten Sturm und Hagel zahlreiche Schäden verursacht, darunter kaputte Rollläden, verbeulte Autos, umgestürzte Bäume und abgedeckte Dächer. Einige Schäden, etwa durch Hagel beschädigte Lasuren an Türen, wurden erst in den Tagen nach dem Unwetter vollständig sichtbar.

Besonders stark betroffen waren die Weinberge. Nach Angaben der Familie wurden Rebzeilen umgeworfen, Drähte zerrissen und sogar eiserne Endpfähle zerdrückt. Viele Rebstöcke seien teilweise vollständig entlaubt worden, der Großteil der Beeren sei zerstört worden. Birgit Fischer berichtete, dass es keinen Weinberg gebe, der unversehrt geblieben sei. Etwa 60 Prozent der Flächen würden in diesem Jahr wohl keinen Ertrag bringen.

Besonders hart getroffen hat das Unwetter nach Angaben der Familie alle Sauvignon-Anlagen des Weinguts. Gleichzeitig sei an den entlaubten Stöcken wieder neues Grün ausgetrieben. Neue Trauben würden jedoch frühestens im nächsten Jahr wachsen; an stark beschädigten Anlagen möglicherweise auch 2027 noch in reduzierter Anzahl.

Ernteversicherung mit öffentlicher Förderung

Weinbaubetriebe können sich mit einer Ernteversicherung gegen Schäden schützen. Für sogenannte Mehrgefahrenversicherungen gibt es öffentliche Fördermittel. Nach Angaben der Mitteilung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Prämien mit 50 Prozent und erhöht den maximalen Förderbetrag von bisher 200 Euro auf 250 Euro je Hektar versicherter Rebfläche.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Versicherung mindestens die Risiken Hagel und Frost abdeckt und die Versicherungsprämie bis zum 30. September bezahlt wird. Gefördert wird höchstens die in der Weinbaukartei hinterlegte Rebfläche.

Frist für Anträge und Unterlagen

Die Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum 30. September bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Frühjahr 2027 auf Grundlage der endgültigen Daten der Weinbaukartei 2026.

Antragsformular, Förderrichtlinie und Ausfüllhinweise stehen auf der Förderseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten zum Download bereit:

https://mlwuf.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung

Das Weinbauministerium weist zudem darauf hin, dass die aktuelle EU-Förderperiode Ende 2027 ausläuft. Wie die Förderung von Ernteversicherungen danach ausgestaltet wird, sei derzeit noch offen, da die Verhandlungen über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union noch nicht abgeschlossen seien. Weinbaubetriebe sollten diese Unsicherheit bei ihren Planungen für das betriebliche Risikomanagement berücksichtigen.

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