Rodungsprämie für Rebflächen: Anträge vom 9. bis 30. November 2026 möglich
Winzerinnen und Winzer in Rheinland-Pfalz können vom 9. bis 30. November 2026 eine Prämie für die dauerhafte Rodung produktiver Rebflächen beantragen. Die Förderung beträgt 5000 Euro pro Hektar. Anträge sind ausschließlich elektronisch über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz möglich.
Welche Flächen förderfähig sind
Die Rebflächen müssen in der Weinbaukartei des Betriebs als produktiv geführt werden. Voraussetzung sind außerdem ordnungsgemäße Traubenerntemeldungen für 2024 und 2025 sowie eine fristgerecht eingereichte Meldung für 2026. Antragstellende benötigen zudem eine Unternehmensnummer (InVeKoS-Nummer). Betriebe ohne diese Nummer müssen sie zuvor bei der Kreisverwaltung beantragen.
Ausgeschlossen sind Flächen, für die innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits eine Förderung zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gewährt wurde. Auch Steillagen mit mindestens 30 Prozent Hangneigung sind nicht förderfähig.
Rodung erst nach der Bewilligung
Die Bewilligungen sind voraussichtlich für Januar oder Februar 2027 vorgesehen. Erst danach dürfen die beantragten Flächen gerodet werden. Die erfolgte Rodung muss anschließend im WIP über eine Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei gemeldet werden. Für geförderte Flächen gilt dafür abweichend eine Frist bis zum 30. April 2027. Nach einer Kontrolle der Rodung vor Ort erhält der Betrieb einen Bescheid und den Zuschuss von 5000 Euro pro Hektar.
Folgen für Pflanzgenehmigungen
Wer die Prämie in Anspruch nimmt, verzichtet für die geförderte Fläche auf den ansonsten grundsätzlich möglichen Anspruch auf eine Wiederbepflanzungsgenehmigung. Außerdem werden alle bestehenden Neuanpflanzungsgenehmigungen des Betriebs gelöscht. Zehn Jahre lang können keine neuen beantragt werden. Eine Ausnahme gilt für Wiederbepflanzungsgenehmigungen, die durch die Rodung anderer Rebflächen entstanden sind: Mit ihnen dürfen auch zuvor geförderte Flächen wieder bepflanzt werden.
Fragen zur Rodungsprämie beantwortet Thorsten Schultz vom Referat Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße telefonisch unter 06341 940 371, per Fax unter 06341 940 7371 oder per E-Mail an [email protected].
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