Kompromiss im Brand- und Katastrophenschutz: Technische Einsatzleitung mit klarer Ausstattung und Personalbedarf
Landkreis Südliche Weinstraße, Stadt Landau und Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz bewerten die Landesvorgaben als erfüllt und regeln die weitere Zusammenarbeit.

Der Landkreis Südliche Weinstraße, die Stadt Landau und das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz haben einen Kompromiss gefunden, der die bisherige interkommunale Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz fortsetzen lässt. Damit gelten zugleich die neuen Vorgaben des Landes als erfüllt, nach denen alle Gebietskörperschaften bestimmte Fähigkeiten selbst vorhalten müssen.
Zu Gesprächen in Landau war René Schubert, Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz, mit einer Delegation des LfBK angereist. Er sprach dort mit SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt, Landaus Oberbürgermeister Dominik Geißler sowie weiteren Funktionsträgern aus Stadt und Kreis.
Landrat Seefeldt und Oberbürgermeister Geißler betonten, dass die bestehende Kooperation kein Nachteil sei und Schäden nicht trotz, sondern wegen der guten Zusammenarbeit bewältigt werden sollen. Auch Schubert hob hervor, dass Zusammenarbeit wertvoll sei. Für die Leistungsfähigkeit und Durchhaltefähigkeit des operativ-taktischen Stabs sei jedoch ein gut gefüllter Werkzeugkasten wichtig; das Personal sei ausschlaggebend.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Technische Einsatzleitung (TEL), die bei größeren Schadensereignissen die Einsatzkräfte in Stadt und Landkreis führt und die operativ-taktische Einsatzleitung übernimmt. Landkreis SÜW und Stadt Landau kooperieren in diesem Bereich seit vielen Jahren eng und verfügen über einen gemeinsamen Einsatzleitwagen Typ 2 (ELW 2). Das technisch hochgerüstete Fahrzeug dient als mobile Einsatzzentrale und wird bei Übungen und Großeinsätzen eingesetzt, im Ernstfall aber nach Darstellung von SÜW-Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jens Thiele „glücklicherweise sehr selten benötigt“. Aus Sicht von Stadt und Landkreis ist daher ein gemeinsames Fahrzeug ausreichend.
Nach den neuen Katastrophenschutzstrukturen in Rheinland-Pfalz soll grundsätzlich jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis einen ELW 2 vorhalten. Aufgrund der vorhandenen Ausstattung wurde gemeinsam mit dem Landesamt eine technische Kompensation eines zweiten ELW 2 durch andere geeignete Einsatzmittel und feste Stabsräume erarbeitet. Eine Anschaffung eines zweiten Fahrzeugs war in der Südpfalz damit nicht erforderlich.
Mehr Personal erforderlich
Unverzichtbar bleibt nach der Einigung jedoch eigenes Personal für die Technische Einsatzleitung. Stadt und Landkreis müssen dafür künftig jeweils rund 50 eigene, ehrenamtliche Führungskräfte vorhalten.
Seefeldt und Geißler wiesen darauf hin, dass viele Engagierte im Brand- und Katastrophenschutz bereits mehrere Funktionen übernehmen, etwa in der örtlichen Feuerwehr und in einer Katastrophenschutzeinheit. Da die ehrenamtlichen Ressourcen begrenzt seien, werde die Mobilisierung und Schulung des Personals eine herausfordernde Aufgabe.
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