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Rettungsdienstbehörde Mainz-Bingen weist anonyme Kritik an Vorhalteänderungen zurück

Antwort auf anonyme Kritik

Die Rettungsdienstbehörde des Kreises Mainz-Bingen weist anonyme Kritik zurück.

Die Kritik betrifft geplante Vorhalteänderungen im Rettungsdienstbereich Mainz.

Die Behörde veröffentlichte die Antwort am 10. September 2026 in Ingelheim.

Darstellung des Landrats

Landrat Thomas Barth nennt die geplanten Vorhalteänderungen einen Optimierungsprozess.

Barth sagt, der Prozess sei sinnvoll und kontinuierlich.

Er verweist auf Rettungsdienstgesetze anderer Länder.

Barth sagt, es gehe um eine optimierte Patientenversorgung in der Fläche.

Barth räumt ein, dass neue Dienstpläne Änderungen bringen.

Er nennt neue Einsatzorte für einzelne Beschäftigte.

Barth sagt, der Kreistag habe diese Veränderungen offen gehört.

Barth hält es für fahrlässig, die Verbesserungen nicht umzusetzen.

Er sagt, langjährig erfahrene Fachleute hätten die Verbesserungen erarbeitet.

Barth sagt, die Maßnahmen seien nicht über Nacht entstanden.

Die Maßnahmen seien nach seinen Angaben mit allen nötigen Variablen geplant worden.

Die Behörde will die Maßnahmen nach Umsetzung und Erprobung evaluieren.

Die Behörde will die Maßnahmen bei Bedarf nachbessern.

Klarstellungen des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst

Dr.

Carsten Lott ist Ärztlicher Leiter Rettungsdienst.

Er stellt mehrere Punkte in seiner Sicht klar.

Die Fahrzeugverschiebung erfolgt nach Gau-Bickelheim.

Lott sagt, im Stadtgebiet bleibt ein Rettungswagen 24 Stunden im Einsatz.

Lott sagt, zusätzlich fährt tagsüber ein weiterer Rettungswagen 12 Stunden.

In den Außenbereichen Gensingen und Münster-Sarmsheim stationiert die Behörde Rettungswagen.

Lott nennt zwei weitere Rettungswagen für diese Außenbereiche.

Die Behörde setzt diese Rettungswagen laut Lott auch nachts in Bingen ein.

Korrektur zu Zahlen aus einem Presseartikel

Die Rettungsdienstbehörde nennt die Ausrückzahlen für den Rettungswagen aus Bingen-Stadt.

Die Behörde sagt, der Rettungswagen rückt durchschnittlich 2,2 Mal pro Nacht aus.

Die Behörde sagt, ein Presseartikel nenne acht Mal pro Nacht.

Die Behörde widerspricht damit dem Presseartikel.

Die Behörde nennt eine durchschnittliche Einsatzzeit von 74 Minuten.

Erwartete Wirkung der Verlegung

Die Rettungsdienstbehörde sagt, die Verlegung verbessert die Zielerreichung.

Die Verbesserung betrifft die gesamte Fläche.

Die Behörde nennt den Einzugsbereich des neuen Standorts in Gau-Bickelheim.

Dort gebe es etwa 11.000 Notfalleinsätze pro Jahr.

Die Behörde sagt, diese Einsätze fahren überwiegend mit Fahrzeugen aus dem Raum Bingen.

Die Behörde sagt, künftige Fahrten entfallen für rund 15 Minuten.

Die Behörde bezieht sich auf die Strecke von Bingen zum Einsatzort.

Die Behörde sagt, dadurch sinkt die Fahrzeugbindung um bis zu 2.750 Stunden pro Jahr.

Die Behörde rechnet daraus 7,5 Rettungswagen-Stunden pro Tag.

Die Kreisverwaltung verweist auf Analysen zur Versorgungssituation im Rettungsdienstbereich Mainz.

Diese Analysen habe es bereits im Kreistag gegeben.

Die Kreisverwaltung verweist auf einen früheren Bericht.

Der frühere Bericht ist hier genannt.

Einordnung zur Umwandlung des Heilig-Geist-Hospitals

Dr.

Carsten Lott ordnet auch die Umwandlung des Heilig-Geist-Hospitals ein.

Lott sagt, die Notaufnahme werde nicht geschlossen.

Lott sagt, die Notaufnahme werde künftig nur für niedrigschwellige Erkrankungen geöffnet.

Die Behörde nennt eine Öffnungszeit von 24 Stunden.

Die Behörde sagt, der Effekt für den Rettungsdienst sei gering.

Die Behörde sagt, bereits vor Beginn der Umwandlung kämen etwa zwei Drittel der Patienten nicht nach Bingen.

Die Behörde bezieht sich dabei auf den Einzugsbereich des Hospitals.

Aufruf zu offenem Austausch

Zum Abschluss betont die Rettungsdienstbehörde die Kommunikation im Kreistag.

Die Behörde sagt, der Kreistag habe Mitarbeitende angesprochen.

Die Behörde nennt Sanitätsorganisationen als Beteiligte.

Die Behörde ruft zu offener Kommunikation auf.

Die Verwaltung sagt, ein sachlich fundierter kritischer Diskurs führe nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Die Verwaltung sagt, Diskussionen sollen auf Fakten beruhen.

Die Verwaltung sagt, Diskussionen sollen lösungsorientiert geführt werden.