Stadtrat Kaiserslautern stimmt Gestaltungssatzung für das Grübentälchen zu
Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat der Gestaltungssatzung für das Grübentälchen zugestimmt. Die Satzung soll die künftige bauliche Entwicklung in einem Teilbereich der Siedlung so lenken, dass eine behutsame Weiterentwicklung möglich bleibt und zugleich das gewachsene Erscheinungsbild sowie die besondere städtebauliche Gestaltung erhalten werden.
Vorgaben für Dächer, Fassaden und Nebenanlagen
Mit dem Regelwerk soll der Schutz des charakteristischen Erscheinungsbildes nicht über eine umfassende Regulierung, sondern über ein bewusst auf das notwendige Maß beschränktes Instrument erreicht werden. Die Satzung enthält unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Dächern und Dachaufbauten, Fassaden und Fassadenöffnungen sowie zu sonstigen Bauteilen, Nebenanlagen und Einfriedungen. Zugleich werden in verschiedenen Bereichen ausdrücklich Gestaltungsspielräume eröffnet.
Entwicklung der Siedlung und Anlass der Satzung
Die Siedlung „Grübentälchen“ entstand in ihren wesentlichen Strukturen in den 1930er Jahren und ist bis heute in weiten Teilen erhalten geblieben. Nach Angaben der Stadt haben sich in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend bauliche Veränderungen gezeigt, unter anderem bei Dächern und Fassaden. Zugleich sei mit einer Verjüngung der Bewohnerschaft und damit verbundenen Veränderungen im Gebäudebestand zu rechnen. Die Satzung soll daher verhindern, dass sich das prägende Erscheinungsbild der Siedlung ohne gestalterische Vorgaben schrittweise verändert.
Beteiligung und Überarbeitung
Dem Beschluss gingen mehrere umfangreiche Beteiligungsverfahren mit externer Moderationsunterstützung und unter intensiver Einbindung des Vereins der „Siedler und Eigenheimer im Grübentälchen e.V. Kaiserslautern“ voraus. Bis einschließlich 13. März 2026 fand eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Die eingegangenen Anregungen wurden geprüft und in die weitere Überarbeitung des Satzungsentwurfs einbezogen. Außerdem war der Gestaltungsbeirat der Stadt Kaiserslautern in das Verfahren eingebunden.
Auf Grundlage der Anregungen, insbesondere der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wurden nach Angaben der Stadt nochmals klarstellende Regelungen aufgenommen und bestehende Gestaltungsspielräume erweitert. Das Thema der Notwendigkeit von Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet von Kaiserslautern geht im Wesentlichen auf Diskussionen innerhalb der politischen Gremien ab dem Anfang der 2020er Jahre zurück. In diesem Zusammenhang erhielt das Referat Stadtentwicklung von der Politik den Auftrag zu prüfen, in welchen Gebieten von Kaiserslautern ein Handlungsbedarf zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung bestehen könnte.
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