Fünfte Auflage der Vorsorgemappe kostenlos erhältlich
Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße bündeln Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Organspende
Die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße hat die fünfte Auflage der Vorsorgemappe herausgegeben. Sie ist ab sofort kostenlos erhältlich.
Die Mappe liegt im Bürgerbüro der Stadt Landau im Rathaus, im Kreishaus sowie in den Dienstgebäuden 2 und 3 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus. Außerdem ist sie bei allen Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis verfügbar.
Die Vorsorgemappe soll dabei helfen, wichtige persönliche Informationen und Unterlagen an einem Ort zu bündeln. Dazu zählen unter anderem Kontaktdaten von Angehörigen und Vertrauenspersonen, Angaben zu Medikamenten und Allergien sowie Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Ein Organspendeausweis ist ebenfalls enthalten. Zudem können persönliche Wünsche für den Notfall und für die Zeit nach dem Leben festgehalten werden.
Mit Blick auf das neue Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz verweist die Mitteilung darauf, dass neben den bisherigen Bestattungsformen künftig auch neue, individuelle und naturnahe Formen möglich sind. Wer bestimmte Wünsche habe, solle diese möglichst zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Auch dafür biete die Vorsorgemappe einen geeigneten Rahmen.
Landrat Dietmar Seefeldt und Landaus Sozialdezernentin Lena Dürphold betonen, Vorsorge werde oft auf später verschoben, sei aber wichtig, weil eine unerwartete Situation das Leben jederzeit verändern könne. Eine gut ausgefüllte Vorsorgemappe entlaste sowohl die vorsorgende Person als auch Angehörige und Vertrauenspersonen und schaffe in schwierigen Situationen Orientierung.
Die gemeinsame Betreuungsbehörde empfiehlt, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen, regelmäßig zu aktualisieren und an einem sicheren, zugleich gut zugänglichen Ort aufzubewahren. Wichtig sei außerdem, eine Vertrauensperson darüber zu informieren, wo die Vorsorgemappe zu finden ist.
Bei Fragen, insbesondere zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine wenden. Bei medizinischen Fragen rund um die Patientenverfügung empfiehlt die Mitteilung eine Beratung durch die Hausärztin oder den Hausarzt.
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