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Versuchter Betrug rund um eine vereinbarte Goldübergabe in Weisenheim am Berg

Die Polizei hat in Weisenheim am Berg einen versuchten Betrug aufgenommen.

Das geschah am Mittwoch, 16. September 2026.

Der Betrug stand im Zusammenhang mit einer vereinbarten Goldübergabe.

Auslöser für den Einsatz

Ein Gewerbetreibender aus Weisenheim am Berg meldete sich bei der Polizei.

Der Mann meldete sich nach Angaben der Polizei.

Er meldete sich wegen einer angekündigten Goldkaufabsicht.

Eine ältere Frau wollte rund 25.000 Euro Gold erwerben.

Die Polizei setzte den Verdacht wegen der Gesamtumstände.

Die Polizei hielt einen sogenannten Call-Center-Betrug für möglich.

Vorgehen vor Ort

Die Polizei traf die ältere Frau vor Ort an.

Die Polizei sagte, dass eine telefonische Kontaktaufnahme zuvor erfolgt war.

Die Polizei konnte diese Kontaktaufnahme im weiteren Verlauf bestätigen.

Telefonat während der Aufnahme

Während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme bekam die Frau erneut einen Anruf.

Der Anruf kam von einer unbekannten Rufnummer.

Der Anrufer fragte, ob die Frau das Gold bei sich habe.

Die Frau sagte laut Polizei, dass sie das Gold besitzt.

Danach wollte sie nach Hause fahren.

Schaden und Stand der Ermittlungen

Nach bisherigen Erkenntnissen kam es nicht zu einer weiteren Übergabe.

Nach bisherigen Erkenntnissen entstand auch kein finanzieller Schaden.

Die Ermittlungen dauern an.

Hinweise der Polizei zum Telefonbetrug

Die Polizei rät bei unerwarteten Anrufen mit Geldforderungen zu besonderer Vorsicht.

Die Polizei sagt, Behörden forderten am Telefon grundsätzlich keine Übergaben.

Das gilt für Bargeld, Gold und andere Wertgegenstände.

Die Polizei rät, verdächtige Telefonate zu beenden.

Die Polizei rät, verdächtige Telefonate mit einer Vertrauensperson zu besprechen.

Die Polizei rät, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen.

Die Polizei rät, keine Wertgegenstände nach telefonischen Anweisungen mitzunehmen.

Richtig reagieren

  • Im Zweifel sollte die Polizei verständigt werden.
  • Dafür sollte die bekannte Rufnummer der nächstgelegenen Polizeidienststelle genutzt werden.
  • In dringenden Fällen soll der Notruf 110 genutzt werden.
  • Die mitgeteilte Telefonnummer durch den Anrufer soll nicht genutzt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen stellt die Polizei unter www.polizei-beratung.de bereit.

Die Polizei bietet die Informationen auch bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle an.