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Ohne gültige Fahrerlaubnis in der L 517: 43-Jähriger flüchtet vor Polizei

Die Polizei stoppt einen 43-Jährigen nach Flucht auf der L 517.

Der Vorfall passiert in Bad Dürkheim nahe dem Wurstmarkt.

Feststellung am Montag

Am Montag, 14. September 2026, beginnt der Einsatz um 13.35 Uhr.

Beamte der Polizeiinspektion Bad Dürkheim stellen den Fahrzeugführer auf der Landstraße 517 fest.

Die Beamten kennen den Mann als Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis.

Flucht und Verfolgung

Als der 43-Jährige die Polizeistreife bemerkt, fährt er Richtung Leistadt davon.

Die Beamten nehmen die Verfolgung auf.

Der Mann reagiert nicht auf Anhaltesignale der Polizei.

Die Polizei teilt mit, dass er zeitweise etwa 150 Kilometer pro Stunde fährt.

Der 43-Jährige soll dabei mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben.

Der 43-Jährige beschädigt außerdem eine Leitplanke.

Abbiegen ins Wochenendgebiet

Der Fahrzeugführer biegt schließlich auf ein Grundstück in einem Wochenendgebiet ab.

Der Mann verschließt sich in einem Haus.

Die Beamten fordern ihn auf, herauszukommen.

Der 43-Jährige kommt nicht aus dem Haus.

Stattdessen bedroht er die Beamten mit dem Tode.

Er beleidigt die Beamten ebenfalls.

Überwältigung und Gewahrsam

Die Polizeikräfte überwältigen den Mann bei günstiger Gelegenheit.

Sie nutzen dafür ein Distanzelektroimpulsgerät.

Danach fesseln die Beamten den Mann.

Die Beamten nehmen ihn wegen seines weiterhin aggressiven Verhaltens in Gewahrsam.

Sicherstellungen und Blutprobe

Die Polizei stellt das Fahrzeug sicher.

Die Polizei sichert das Fahrzeug zum Zweck der Einziehung.

Außerdem entnehmen die Beamten dem Fahrer eine Blutprobe.

Aufenthaltsverbot wegen Wurstmarkt

Die Polizei spricht ein Aufenthaltsverbot für die gesamte Dauer des Wurstmarktes aus.

Strafverfahren

Die Polizei leitet mehrere Strafverfahren gegen den 43-Jährigen ein.

Die Verfahren betreffen das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Verfahren betreffen die Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die Verfahren betreffen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Die Verfahren betreffen die Bedrohung.

Die Verfahren betreffen die Beleidigung.

Zeugenaufruf

Die Polizei bittet Zeugen um Hinweise zu dem Vorfall.

Die Polizei bittet auch die durch das Fahrverhalten Gefährdeten um Meldungen.

Die Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Dürkheim entgegen.