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Motorroller in Edenkoben: Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Polizeibeamte haben am 22. August 2026 in Edenkoben einen Motorroller angehalten.

Der Roller fuhr nach Polizeiangaben mit etwa 45 Kilometern pro Stunde.

Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte.

Nach Angaben der Polizei fehlte dem Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis.

Die Polizei sagte, der Roller sei fahrerlaubnispflichtig.

Grund dafür sei die bauartbedingte Geschwindigkeit.

Oder die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit.

Die Polizei leitete deshalb ein Strafverfahren gegen den Fahrer ein.

Das Strafverfahren gilt wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizei untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt.