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Kontrollen zum motorisierten Zweiradverkehr im Landkreis Bad Dürkheim

Die Polizeidirektion Neustadt kontrollierte am Samstag den motorisierten Zweiradverkehr.

Die Kontrolle fand am 29.08.2026 statt.

Die Polizeidirektion Neustadt handelte dabei gemeinsam mit Kräften der Polizeidirektion Ludwigshafen.

Die Kontrollen liefen im Landkreis Bad Dürkheim.

Das Wetter war bedeckt und teils wechselhaft.

Die Einsatzkräfte kontrollierten den Zweiradverkehr an verschiedenen Orten.

Kontrollen im Elmsteiner Tal

Die Einsatzkräfte überwachten am Nachmittag die jährliche Streckensperrung für Motorräder.

Die Sperrung gilt an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Der Kontrollort war die L499 im Elmsteiner Tal.

Der kontrollierte Zeitraum umfasst laut Mitteilung den Zeitraum.

Er umfasst den Zeitraum vom 01.04.2026 bis 31.10.2026.

Innerhalb von zwei Stunden stellten die Beamtinnen und Beamten sechs Motorradfahrende fest.

Diese Motorradfahrenden befuhren den Streckenabschnitt unberechtigt.

Die Polizei leitete gegen die sechs Fahrenden Verwarnungsverfahren ein.

Die Polizei leitete die Betroffenen aus dem Tal.

Kontrollen in Weidenthal

In der Ortslage Weidenthal führte die Polizei allgemeine Verkehrskontrollen durch.

Der Schwerpunkt lag auf dem motorisierten Zweiradverkehr.

Überwachung an der L522 bei Herxheim am Berg und Weisenheim am Berg

Am Abend kontrollierte die Polizei den Streckenabschnitt der L522.

Dieser liegt zwischen Herxheim am Berg und Weisenheim am Berg.

Die Polizei nannte zuvor eingegangene Bürgerbeschwerden als Anlass.

Die Beschwerden betrafen Lärmbelästigungen durch Motorradfahrende.

Innerhalb einer Stunde stellte die Polizei vier Kradfahrende auf dem Streckenabschnitt fest.

Am Einsatztag konnte der Fahrzeuglärm nicht vernommen werden.

Verstöße bei insgesamt 26 kontrollierten Fahrzeugen

Die Polizei kontrollierte insgesamt 26 Fahrzeuge.

Neben den Verstößen gegen die Streckensperrung betraf ein Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Laut Polizei waren an einem Motorrad sicherheitsrelevante Bauteile technisch verändert.

Der Fahrer konnte dafür Zulässigkeitsnachweise nicht vorlegen.

Damit war die Betriebserlaubnis des Motorrades erloschen.

Der Motorradfahrende trug zudem keinen geeigneten Schutzhelm.

Der Fahrer und sein Motorrad durften nicht weiterfahren.

Die Polizei kündigte weitere Verkehrskontrollen an.

Diese Kontrollen haben den Schwerpunkt auf dem motorisierten Zweiradverkehr.