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Großkontrolle auf der BAB 61 bei Kretz: Verkehr, Personen und Verstöße im Fokus

Die Verkehrsdirektion Koblenz führte am 22. September 2026 eine Großkontrolle durch.

Die Kontrolle fand auf der Bundesautobahn 61 statt.

Die Kontrolle war in Fahrtrichtung Süden.

Der Einsatzort lag bei Kretz.

Die Maßnahme begann um 20 Uhr.

Die Maßnahme endete um 2 Uhr.

Ort und Ablauf der Verkehrskontrollen

Der gesamte Verkehr wurde zum Parkplatz Hummerich geleitet.

Auf dem Parkplatz Hummerich führte die Polizei selektive Verkehrskontrollen durch.

Die Polizei stellte eine sichere und gut ausgeleuchtete Kontrollstelle her.

Das teilte die Polizei mit.

Beteiligte Behörden und Unterstützung

Am Einsatz nahmen Kräfte des Polizeipräsidiums Koblenz teil.

Kräfte der Polizeipräsidien Trier, Mainz und Westpfalz waren ebenfalls dabei.

Außerdem beteiligte sich das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik.

Die Bundespolizei Trier unterstützte den Einsatz.

Das Hauptzollamt Koblenz unterstützte die Beamten.

Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main unterstützte die Kontrolle mit dem Sachgebiet Rauschgift.

Das Technische Hilfswerk unterstützte die Beamten.

Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

Die Polizei stimmte sich mit Staatsanwälten vor Ort ab.

Die Staatsanwälte gehörten zur Staatsanwaltschaft Koblenz.

Die Polizei veranlasste außerdem Folgemaßnahmen.

Das geschah nach der Abstimmung mit den Staatsanwälten.

Überprüfte Personen und Fahrzeuge

Die Einsatzkräfte überprüften mehr als 150 Fahrzeuge.

Die Einsatzkräfte überprüften mehr als 250 Personen.

Feststellungen bei der Kontrolle

Die Einsatzkräfte fanden Verstöße bei Verkehrsdelikten.

Die Einsatzkräfte fanden Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Die Einsatzkräfte fanden Verstöße im Bereich des Aufenthaltsrechts.

Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten

Die Polizei leitete insgesamt acht Strafverfahren ein.

Vier Strafverfahren betrafen das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Drei Strafverfahren betrafen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.

Ein Strafverfahren betraf das Duldens von Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zusätzlich leitete die Polizei 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Sicherstellungen und Blutentnahmen

In vier Fällen stellte die Polizei Gegenstände sicher.

Zu den sichergestellten Gegenständen gehörten Fahrzeugschlüssel.

Zu den sichergestellten Gegenständen gehörte ein Einhandmesser.

In sieben Fällen ordnete die Polizei eine Blutentnahme an.