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19-Jähriger bei Verkehrskontrolle ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Die Polizei überprüfte am 15. September 2026 einen 19-Jährigen.
Die Kontrolle fand in der Branchweilerhofstraße in Neustadt/W. statt.
Die Polizei führte die Kontrolle um 20:35 Uhr durch.
Der 19-Jährige fuhr ein Kraftrad.
Die Beamten stellten fest, dass er keine erforderliche Fahrerlaubnis hatte.
Nach Angaben der Polizei erklärte der 19-Jährige seinen Irrtum.
Er sagte, er sei von der Fahrerlaubnisklasse B ausgegangen.
Er gab an, dass diese für sein Kraftrad ausreiche.
Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen eines Personenkraftwagens.
Die Polizei übergab den Fahrzeugschlüssel anschließend einem Bekannten.
Die Beamten leiteten danach ein Strafverfahren gegen den 19-Jährigen ein.
Außerdem setzten die Beamten die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis.