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19-Jähriger bei Verkehrskontrolle ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Die Polizei überprüfte am 15. September 2026 einen 19-Jährigen.

Die Kontrolle fand in der Branchweilerhofstraße in Neustadt/W. statt.

Die Polizei führte die Kontrolle um 20:35 Uhr durch.

Der 19-Jährige fuhr ein Kraftrad.

Die Beamten stellten fest, dass er keine erforderliche Fahrerlaubnis hatte.

Nach Angaben der Polizei erklärte der 19-Jährige seinen Irrtum.

Er sagte, er sei von der Fahrerlaubnisklasse B ausgegangen.

Er gab an, dass diese für sein Kraftrad ausreiche.

Die Fahrerlaubnisklasse B berechtigt zum Führen eines Personenkraftwagens.

Die Polizei übergab den Fahrzeugschlüssel anschließend einem Bekannten.

Die Beamten leiteten danach ein Strafverfahren gegen den 19-Jährigen ein.

Außerdem setzten die Beamten die Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis.