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Verkehrsregelung und Parkverbot an der Kreuzung Beatusstraße/Bahnhofsweg

Der Verkehr an der Kreuzung Beatusstraße, In der Hohl und Bahnhofsweg wird geregelt.

Das gilt ab Montag, 24. August, bis Samstag, 29. August.

Für die Regelung nutzt die Stadt eine Ampelanlage.

Grund dafür ist die notwendige Sperrung eines Fahrstreifens.

Für denselben Zeitraum gilt ein Parkverbot.

Das Parkverbot gilt am Grundstück Bahnhofsweg 21.

Das Parkverbot gilt an der Einmündung Beatusstraße und In der Hohl.

Im Zuge der Baumaßnahme baut ein Unternehmen einen Telekommunikationsschacht zurück.

Der Rückbau erfolgt im Kurvenbereich der Kreuzung.