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Puricelli-Kapelle: Vom Ruin zur Ruhestätte
Puricelli-Kapelle: Wieder als Begräbnisstätte genutzt
Die Puricelli-Kapelle steht unter Denkmalschutz.
Sie steht auf dem Hauptfriedhof in Bad Kreuznach.
Die Kapelle wird wieder als Begräbnisstätte genutzt.
Einzelpersonen oder Gruppen können die Kapelle übernehmen.
Das geht für 99 Jahre durch ein Erbbaurecht.
Details zum Erbbaurecht
Hier sind die wichtigsten Informationen:
- Jährlicher Erbbauzins: 1 Euro
- Exklusives Nutzungsrecht für die Kapelle
- Sechs Sargplätze für Bestattungen
- Pflicht zur Pflege der Kapelle und Außenanlagen
Hintergrund
Die Kapelle wurde 1894 gebaut.
Die Familie Puricelli hat sie im gotischen Stil errichtet.
Bis 1998 war sie eine Begräbnisstätte.
Ende 2019 verlor die Kapelle ihr Nutzungsrecht.
Jetzt gehört sie der Stadt.
Die Kapelle bekommt mit dem Erbbaurecht eine neue Aufgabe.
Kontakt und weitere Informationen
Wenn Sie Interesse an der Kapelle haben,
können Sie die Friedhofsverwaltung kontaktieren:
Hauptfriedhof Bad Kreuznach,
Mannheimer Straße 249,
Telefon: 0671/888 091 0050,
E-Mail: [email protected]
Der Werkausschuss entscheidet über die Bewerbungen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!