Objektive Lage stabil, Unsicherheitsgefühl bleibt: Stadt Alzey erklärt Kontrollen

Wie der Kommunale Vollzugsdienst Bereiche wie Antoniterstraße und Ochslergasse regelmäßig überprüft – und warum Personengruppen nicht allein wegen ihrer Anwesenheit ausgeschlossen werden dürfen.

Von Redaktion Alzey

Die Diskussion über Sicherheit und Ordnung in Teilen der Alzeyer Innenstadt beschäftigt viele Menschen. Die Stadtverwaltung erklärt in einem ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog, wie sie die Lage einschätzt, welche Maßnahmen bereits laufen und wo rechtliche Grenzen bestehen.

Lage in der Innenstadt

Nach Angaben der Stadt zeigt die objektive Kriminalitätslage keine auffällige Verschlechterung gegenüber den Vorjahren. Die polizeilich erfassten Fallzahlen bewegten sich gemessen an Größe und Einwohnerzahl der Stadt seit Jahren konstant auf einem niedrigen Niveau.

Zugleich betont die Verwaltung, dass ein Unsicherheitsgefühl dennoch ein reales Problem sein kann. Das Sicherheitsgefühl entstehe nicht nur durch Straftaten, sondern auch durch Gruppenbildungen an bestimmten Orten, Lautstärke am Abend oder ungewohnte Situationen im öffentlichen Raum.

Die Stadt verweist darauf, dass es in Bereichen wie der Antoniterstraße und der Ochslergasse in den vergangenen Jahren zu einer veränderten Nutzung des öffentlichen Raums gekommen sei. Dort gebe es Ruhestörungen, Konflikte und belastende Situationen für Anwohnerinnen und Anwohner. Diese Probleme würden nicht kleingeredet.

Nach Darstellung der Stadt ist der Kommunale Vollzugsdienst, kurz KVD, in diesen Bereichen weiterhin regelmäßig vor Ort, aktuell nahezu täglich. Dabei gelte jedoch auch, dass nicht jede Ansammlung von Menschen einen Rechtsverstoß darstelle und nicht jeder Verstoß in die Zuständigkeit der Stadt falle.

Diese Maßnahmen laufen bereits

Die Stadt verweist auf mehrere bereits umgesetzte oder vorbereitete Schritte. Der KVD ist nach mehreren Neueinstellungen mit sechs Mitarbeitenden voll besetzt und kontrolliert regelmäßig bekannte Schwerpunkte. Im Fokus stehen Ruhestörungen, Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung, Jugendschutz und illegale Müllablagerungen.

Nach Angaben der Verwaltung werden die obere Antoniterstraße sowie weitere Plätze wie der Obermarkt täglich, teils mehrfach, bestreift. Bei Verstößen würden Personen angesprochen und falls erforderlich Platzverweise ausgesprochen und durchgesetzt.

Auch bei Vermüllung habe es erste Ergebnisse gegeben. Laut Stadt konnten bereits Verursacher ermittelt, Ablagerungen beseitigt und Bußgelder verhängt werden.

Die Verkehrsüberwachung wurde auf vier Mitarbeitende aufgestockt. Der Stadtrat hatte dafür zwei zusätzliche Stellen genehmigt. Das konsequente Vorgehen gegen Falschparker, insbesondere auf Gehwegen und Rettungswegen, sei bereits spürbar.

Einsatzzeiten und Zahlen

Die Einsatzzeiten des KVD wurden ausgeweitet. Der Dienst ist werktags von 7 bis 24 Uhr und samstags von 16 bis 24 Uhr im Einsatz. Die Stadt weist darauf hin, dass es bei Personalausfällen oder in Urlaubszeiten vereinzelt Einschränkungen geben könne. Das könne sich auch auf die Erreichbarkeit unter der KVD-Rufnummer auswirken.

Für den Monat Juli nennt die Stadt folgende Bilanz im gesamten Stadtgebiet:

  • 39 beendete Ruhestörungen,
  • 6 ausgesprochene Platzverweise,
  • 4 eingeleitete Müllverfahren.

Für den Bereich Museums- und Kronenplatz wurden im Juli nach Angaben der Stadt vier Ruhestörungen nach 22 Uhr konsequent beendet. In einem Fall sei zudem ein Platzverweis ausgesprochen worden.

Die Verkehrsüberwachung ahndete im Juli laut Verwaltung 1.700 Verstöße im ruhenden Verkehr.

Sozialarbeit, Polizei und Stadtentwicklung

Nach Angaben der Stadt ist die aufsuchende Sozialarbeit seit vielen Monaten in die Thematik eingebunden und soll ihre Präsenz nach den Sommerferien weiter verstärken. Das JUKU-Team sei über die offenen Treffs nah an Jugendlichen dran.

Auch die Polizei habe ihre Präsenz und Kontrollen in ausgewählten Bereichen erhöht. In den vergangenen Wochen seien unter anderem mehrere E-Scooter sichergestellt worden, die gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen hätten.

Parallel arbeitet die Stadt am Stadtentwicklungskonzept für das Sanierungsgebiet Innenstadt Nord, zu dem auch die Antoniterstraße gehört. In diesem Zusammenhang soll ein Quartiersmanagement eingerichtet werden. Die Stadt bezeichnet dies als langfristigen Baustein für eine nachhaltige Verbesserung vor Ort.

Warum nicht alles sofort möglich ist

Laut Stadt befinden sich viele Maßnahmen bereits in der Umsetzung und zeigten erste Erfolge. Weitere Schritte würden derzeit zwischen Stadt, Polizei und anderen zuständigen Stellen abgestimmt. Diese Abstimmungen benötigten Zeit, weil ein koordiniertes Vorgehen wirkungsvoller sei als einzelne Maßnahmen ohne nachhaltige Wirkung.

Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Polizei findet nach Angaben der Verwaltung sowohl auf Arbeits- als auch auf Leitungsebene statt. Entwicklungen und Auffälligkeiten würden engmaschig gemeinsam bewertet, Zuständigkeiten geklärt und Maßnahmen abgestimmt.

Der frühere Kriminalpräventionsrat tagt laut Stadt seit rund zehn Jahren nicht mehr. Der Austausch zwischen Stadt, Polizei und weiteren Stellen habe seither in anderen, anlassbezogenen Formaten stattgefunden. Derzeit werde geprüft, ob es eine Neuausrichtung geben könne, möglicherweise unter Einbindung von Jugendhilfe, Sozialarbeit, Schulen, Vereinen, Gewerbe und weiteren Institutionen. Ob, in welcher Form und ab wann ein solches Gremium wieder eingerichtet wird, sei noch offen.

Wo der Stadt rechtliche Grenzen gesetzt sind

Die Stadt macht deutlich, dass sie Personengruppen nicht allein wegen ihrer Anwesenheit aus dem öffentlichen Raum verweisen kann. Das Recht auf freie Bewegung im öffentlichen Raum sei grundgesetzlich geschützt und gelte für alle Menschen gleichermaßen. Wer sich an einem öffentlichen Ort aufhalte, ohne gegen Gesetze oder Verordnungen zu verstoßen, dürfe dies tun.

Das gelte auch für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten. Nach Darstellung der Stadt haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf Grundlage der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten, zu wohnen und zu arbeiten. Einschränkungen seien nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei schwerwiegenden Straftaten oder einer konkreten, nachgewiesenen Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

Auch bei Ruhestörungen seien Eingriffe an rechtliche Voraussetzungen gebunden. Die Stadt betont zwar, dass der KVD in solchen Fällen einschreiten dürfe und dies auch tue. Rechtlich gelte Lärm im öffentlichen Raum jedoch erst ab 22 Uhr und erst bei Überschreitung gerichtlich festgelegter Dezibelgrenzen als Ruhestörung. Die bloße Anwesenheit von Personen oder gelegentlich lautes Lachen seien nicht automatisch rechtswidrig.

Dauerhafte Aufenthaltsverbote für einzelne Personen oder Personengruppen sind nach Angaben der Stadt ebenfalls nicht möglich. Zulässig seien lediglich zeitlich befristete Aufenthaltsverbote bei Veranstaltungen für Personen, die dort bereits durch Verstöße aufgefallen sind. Dieses Instrument werde genutzt, wo es rechtlich zulässig sei.

Was Bürgerinnen und Bürger tun können

Wer eine Ruhestörung erlebt, kann sich laut Stadt direkt an den KVD wenden. Eine konkrete Rufnummer nennt die Pressemitteilung nicht.

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