Alzey ordnet das Bewohnerparken neu und schafft die Parkquartiere Nord und Süd

Übersichtlichere Regelung, Übergangsfrist für bestehende Ausweise und einheitliche Parkzeitbeschränkungen in der Innenstadt

Das Bewohnerparken in Alzey wird in Teilen neu geordnet. Die Stadt richtet nach eigenen Angaben in Kürze die beiden neuen Bewohnerparkquartiere Nord und Süd ein. Mit der Neugliederung des bisherigen Bewohnerparkgebietes soll das Bewohnerparken übersichtlicher gestaltet und an die geltende Rechtslage angepasst werden. Der Ausschuss für Bürgerdienste hatte die Bildung der beiden Bewohnerparkbezirke im Januar auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

Zwei neue Bewohnerparkquartiere

Mit der Einführung der Quartiere werden die bisherigen Bewohnerparkbereiche neu geordnet und teilweise erweitert.

Quartier Nord

Das künftige Bewohnerparkquartier Nord umfasst das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Weinrufstraße sowie Am Damm und Raugrafenstraße. Dazu zählen insbesondere die Parkflächen in folgenden Straßen:

  • Flonheimer Straße
  • Untere Schanzenstraße
  • Rodensteinerstraße bis zur Einmündung Obere Schanzenstraße
  • Ruprechtstraße
  • Münch-Braun-Straße

Quartier Süd

Das künftige Bewohnerparkquartier Süd umfasst das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Ernst-Ludwig-Straße sowie Friedrichstraße und Kästrich. Dazu zählen insbesondere die Parkflächen in folgenden Straßen:

  • Distelhof
  • Augustinerstraße
  • Löwengasse
  • Neugasse
  • Selzgasse
  • Kästrich
  • An der Hexenbleiche

In der Hellgasse und in der Spießgasse sowie im westlichen Teil der Hexenbleiche wird für die Bewohner des Quartiers Süd das Parken über die angegebene Höchstparkdauer hinaus zugelassen.

Was für Bewohnerparkausweise gilt

Bewohnerinnen und Bewohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis können künftig alle durch Beschilderung ausgewiesenen Bewohnerparkflächen innerhalb ihres jeweiligen Quartiers nutzen. Die Beschilderung in den betroffenen Straßen wird entsprechend angepasst.

Die bisher ausgestellten Bewohnerparkausweise behalten während einer Übergangszeit ihre Gültigkeit. Die Inhaberinnen und Inhaber der derzeit gültigen Bewohnerparkausweise werden von der Stadtverwaltung rechtzeitig und gesondert über den Austausch ihrer Parkausweise informiert.

Änderungen bei Parkzeitbeschränkungen in der Innenstadt

Im Zuge der Neuordnung der Quartiere werden auch die bisherigen Parkzeitbeschränkungen in der Innenstadt angepasst und einheitlich geregelt. Dort, wo das Parken mit Parkscheibe derzeit ganztätig nur für ein oder zwei Stunden zugelassen ist, wird die Pflicht zur Verwendung einer Parkscheibe auf Werktage beziehungsweise auf den Zeitraum von Montag bis Freitag und jeweils auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr beschränkt.

Nach Angaben der Stadt können damit sowohl die gebührenpflichtigen Parkplätze als auch diejenigen, die zwischen 18 und 8 Uhr nur mit Parkscheibe genutzt werden dürfen, sowie an Sonntagen ohne Zahlung einer Gebühr beziehungsweise ohne Nutzung einer Parkscheibe genutzt werden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neue Beschilderung nach ihrer Aufstellung zu beachten.

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