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Jugendlicher mit 45 km/h in Grünstadt gestoppt

Kontrolle eines Rollerfahrers in Grünstadt

Am 07.08.2025 kontrollierte die Polizei einen 17-Jährigen.

Der Jugendliche fuhr mit dem Roller in der Uhlandstraße.

Er war etwa 45 km/h schnell unterwegs.

Das ist viel zu schnell für sein Fahrzeug.

Verstoß gegen die Fahrerlaubnis und Veränderungen am Roller

Der junge Fahrer hatte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Diese erlaubt nur das Fahren bis 25 km/h.

Der Roller war technisch verändert worden.

Durch die Veränderungen konnte der Roller 45 km/h fahren.

Für diese Geschwindigkeit braucht man die Fahrerlaubnis der Klasse AM.

Diese erlaubt das Fahren von Kleinkrafträdern bis 45 km/h.

Erklärung: Fahrerlaubnis der Klasse AM

Diese Fahrerlaubnis braucht man in Deutschland, um

  • kleine Roller oder Mofas
  • mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

fahren zu dürfen.

Was passiert jetzt?

Die Polizei ließ den Jugendlichen nicht weiterfahren.

Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Der 17-Jährige gab den Fehler zu.

Technische Veränderungen an Fahrzeugen sind gefährlich.

Sie erhöhen die Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer.

Wichtiger Hinweis der Polizei

Die Polizei warnt alle Fahrer:

  • Halten Sie sich an die Gesetze.
  • Fahren Sie nur mit gültiger Fahrerlaubnis.
  • Nutzen Sie nur sichere und erlaubte Fahrzeuge.

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat höchste Priorität.