Kostenlose Vorsorgemappe der Betreuungsbehörde in Landau

Fünfte Auflage mit Unterlagen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Organspendeausweis

Die fünfte Auflage der Vorsorgemappe ist ab sofort kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Landau im Rathaus, im Kreishaus sowie in den Dienstgebäuden 2 und 3 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und bei allen Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis erhältlich.
Die fünfte Auflage der Vorsorgemappe ist ab sofort kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Landau im Rathaus, im Kreishaus sowie in den Dienstgebäuden 2 und 3 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und bei allen Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis erhältlich.Foto: suedliche-weinstrasse.de

Die fünfte Auflage der Vorsorgemappe der gemeinsamen Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße ist ab sofort kostenlos erhältlich. Sie liegt beim Bürgerbüro der Stadt Landau im Rathaus, im Kreishaus sowie in den Dienstgebäuden 2 und 3 der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus. Zudem ist sie bei allen Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis verfügbar.

Die Mappe soll dabei helfen, wichtige persönliche Informationen und Unterlagen an einem Ort zu bündeln. Dazu gehören unter anderem Kontaktdaten von Angehörigen und Vertrauenspersonen, Angaben zu Medikamenten und Allergien sowie Informationen und Vordrucke zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Ein Organspendeausweis ist ebenfalls enthalten. Außerdem können persönliche Wünsche für den Notfall und für die Zeit nach dem Leben festgehalten werden.

Hilfe für den Fall der Fälle

Landrat Dietmar Seefeldt und die Landaus Sozialdezernentin Lena Dürphold verweisen darauf, dass Vorsorge oft auf später verschoben werde. Gleichzeitig könne ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine andere unerwartete Situation jederzeit dazu führen, dass andere Entscheidungen treffen oder Angelegenheiten regeln müssen. Mit der Vorsorgemappe möchten Stadt und Kreis nach eigenen Angaben eine praktische Hilfe an die Hand geben, die Übersicht schafft, Sicherheit gibt und den eigenen Willen rechtzeitig festhält.

Gerade beim Thema Bestattung verweist die Mitteilung auf das neue Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Neben den bisherigen Bestattungsformen seien künftig auch neue, individuelle und naturnahe Formen möglich. Wer bestimmte Wünsche habe, solle diese möglichst zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Auch dafür biete die Vorsorgemappe den passenden Rahmen.

Hinweise zur Nutzung

Die gemeinsame Betreuungsbehörde empfiehlt, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen, regelmäßig zu aktualisieren und an einem sicheren, zugleich gut zugänglichen Ort aufzubewahren. Wichtig sei außerdem, eine Vertrauensperson darüber zu informieren, wo die Vorsorgemappe zu finden ist.

Bei Fragen, insbesondere zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, können sich Bürgerinnen und Bürger an die Betreuungsbehörde und die Betreuungsvereine wenden. Bei medizinischen Fragen rund um die Patientenverfügung empfiehlt die Mitteilung eine Beratung durch die Hausärztin oder den Hausarzt.

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