Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen bis 18. September
Landwirtinnen, Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer stellen Erstanträge künftig elektronisch über LEA
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können ab sofort bis Freitag, 18. September, Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen stellen. Neuanträge sind in diesem Jahr nur in den Bereichen „Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen“ sowie „Vertragsnaturschutz Grünland“ möglich. In allen anderen Bereichen ist dies 2026 nicht möglich.
Mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die zusätzliche Leistungen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Erhalt der Kulturlandschaft erbringen.
Anträge erstmals elektronisch über LEA
Neu ist in diesem Jahr das Antragsverfahren: Erstanträge werden erstmals elektronisch über den Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag, kurz LEA, gestellt. Betriebe können sich dort mit ihren bestehenden Zugangsdaten anmelden und anschließend die Kachel „AUKM-Erstantrag“ auswählen.
Betriebe, die noch keine Unternehmensnummer haben, müssen sich vor der Antragstellung an die jeweils zuständige Kreisverwaltung wenden. Dort werden eine Unternehmensnummer sowie die erforderlichen Zugangsdaten für LEA vergeben.
Wie bisher besteht außerdem die Möglichkeit, den Antrag von einem Dienstleister erstellen zu lassen.
Online-Schulungen für Antragstellende
Für Antragstellende werden am Donnerstag, 10. September, und am Montag, 14. September, jeweils um 19 Uhr Online-Schulungen angeboten. Diese führt das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück durch.
Die Anmeldung zu den Schulungen ist über die Internetseite des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück möglich: https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Termine.
Weitere Informationen und Kontakt
Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den einzelnen Programmteilen können sich Interessierte auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de in der Rubrik „Agrarumweltprogramm EULLa“ informieren.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren gibt es bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bei Claudia Kempf unter Telefon 06341 940-373 oder per E-Mail an [email protected] sowie bei Anja Theis unter Telefon 06341 940-374 oder per E-Mail an [email protected].
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